Das Tarifsystem des Öffentlichen Nahverkehrs in Stuttgart soll grundlegend reformiert und damit attraktiver werden. Davon profitieren die Fahrgäste in der Stadt selbst, aber auch viele Pendler aus der Region. Das Land will den neuen Tarif aus Gründen der Luftreinhaltung mit insgesamt 42 Millionen Euro bezuschussen.
Das Tarifsystem des VVS soll 40 Jahre nach Verbundgründung erstmals grundlegend reformiert werden. „Die Reform macht den Öffentlichen Nahverkehr in Stuttgart so attraktiv wie nie zuvor. Es war höchste Zeit, das Tarifsystem des VVS übersichtlich zu machen. Mit diesem Meilenstein in der Entwicklung des VVS ist es einfacher und vor allem günstiger, Bahnen und Busse zu nutzen. Ich bin gewiss, dass jetzt noch mehr Menschen in Stuttgart und der Region umsteigen werden“, sagt Oberbürgermeister Fritz Kuhn. „Diese Reform spüren alle, egal ob sie den VVS regelmäßig oder gelegentlich nutzen. Die Fahrten in den Talkessel werden zum Teil bis zu 30 Prozent günstiger. Das ist für die Partner ein finanzieller Kraftakt – und eine einzigartige Investition in die nachhaltige Mobilität unserer Bürger.“
Tarifzonen 10 und 20 sollen zusammengelegt werden
Davon profitieren die Fahrgäste in Stuttgart selbst, aber auch viele Pendler aus der Region, die täglich in den Stuttgarter Talkessel fahren. Die Sektorengrenzen in den Außenringen sollen wegfallen und zwei Außenringe zusammengefasst werden. Damit reduziert sich die Zahl der Tarifzonen in Stuttgart und den vier Verbundlandkreisen deutlich von 52 auf nur noch fünf Ringzonen. Der neue VVS-Tarif soll zum 1. April 2019 in Kraft treten.
„Großer Wurf“
Verkehrsminister Winfried Hermann bezeichnete den neuen VVS-Tarif als „großen Wurf“. Er betonte, dass man angesichts des Leipziger Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Luftreinhaltung kurzfristig umzusetzende und schnell wirkende Maßnahmen im öffentlichen Nahverkehr benötige: „Die Region Stuttgart und insbesondere die Landeshauptstadt sind mit Feinstaub und Stickoxid belastet, die Grenzwerte werden nach wie vor überschritten. Daher nehmen wir die VVS-Tarifzonenreform in den Luftreinhalteplan auf und unterstützen das Vorhaben auch finanziell.“
Einen großen Anteil am Gelingen der VVS-Tarifzonenreform haben die Verbundlandkreise Esslingen, Ludwigsburg, Böblingen und Rems-Murr-Kreis. Der Esslinger Landrat Heinz Eininger betont, „die jetzige große Lösung ist eine Reform aus einem Guss, die für viele Vorteile bringe.“ Er verweist darauf, dass in seinem Landkreis aktuell noch 15 Tarifzonen bestünden. Mit der Tarifzonenreform wären es nur noch vier Ringe. Damit sei dem Anliegen des Landkreises nach weniger Tarifzonen sowie preislicher Entlastung und Vereinfachung für die Nutzer des ÖPNV entsprochen worden. Eininger unterstreicht, dass mit der Tarifzonenreform kein Fahrgast schlechter gestellt werde: „Das war für uns eine Prämisse.“ Für seinen Kollegen aus Ludwigsburg, Rainer Haas, ist es wichtig, „dass für die zusätzlichen Kunden auch entsprechende Kapazitäten in den Bahnen und Bussen geschaffen werden“. „Wir brauchen dringend auch Investitionen in substanzielle Verbesserungen – damit meine ich nicht nur Taktverdichtungen, sondern auch ergänzende, tangentiale Schienenstrecken. Bei allen genannten Punkten sind jetzt und auch in Zukunft alle Aufgabenträger gefordert“, stellt Landrat Haas fest.
Der Vorsitzende des Verbandes Region Stuttgart Thomas S. Bopp erinnert an die Beschlüsse der Regionalversammlung: „Wir haben schon vor Jahren den Wegfall der Sektorengrenzen in den Außenringen gefordert. Wir freuen uns, dass sich alle Partner des ÖPNV-Pakts nun auf eine große Lösung verständigt haben. Dank der Reform wird die Region noch enger zusammenrücken.“ Wichtig sei, dass sich die Verantwortung aller Verbundpartner in einem gemeinsamen Vertrag widerspiegle. „Für die Umsetzung der großen Tarifreform und eine nachhaltige Sicherung der Finanzierung stehen wir als Region uneingeschränkt“, so Bopp.
Oberbürgermeister Kuhn wurde im April 2018 in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender des VVS beauftragt, mit allen Beteiligten Gespräche über eine Finanzierung der Tarifzonenreform zu führen. Die Kosten der Tarifzonenreform betragen bis zu 42 Millionen Euro pro Jahr. Diese Kosten entstehen, weil viele Fahrgäste künftig weniger Zonen befahren und einen geringeren Fahrpreis entrichten müssen. Für die Verkehrsunternehmen entstehen damit Mindereinnahmen, die von der öffentlichen Hand ausgeglichen werden müssen.
In Spitzengesprächen wurde nun eine Einigung über die Finanzierung erreicht. Die gefundene Lösung muss jetzt aber von allen Gremien der Gebietskörperschaften, also den Kreistagen, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt und der Regionalversammlung, gebilligt werden. Nach diesem Sitzungsmarathon, der sich über den Juli erstreckt, wird abschließend der Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes am 24. Juli 2018 über die Tarifzonenreform entscheiden.
Das Land Baden-Württemberg bezuschusst 42 Millionen Euro
Das Land Baden-Württemberg, ebenfalls Gesellschafter im VVS, hat zugesagt, den neuen VVS-Tarif aus Gründen der Luftreinhaltung mit insgesamt 42 Millionen Euro über einen Zeitraum von sechs Jahren zu bezuschussen. „Wir wollen mit dem neuen VVS-Tarif einen starken Anreiz zum Umstieg auf die Bahnen und Busse setzen und damit einen Beitrag zur Verringerung der Luftschadstoffe zu leisten. Er ist einfacher, günstiger und umweltfreundlicher. Mit Blick auf die Vielzahl an Verkehrsverbünden im ganzen Land können wir den Zuschuss für die VVS-Tarifzonenreform aber nur befristet leisten und müssen ihn auch abschmelzen“, erläuterte Verkehrsminister Hermann.
Die Landeshauptstadt Stuttgart und die Verbundlandkreise haben sich verständigt, die nach Abzug des Landeszuschusses verbleibenden Kosten „verursachergerecht“ aufzuteilen. Nach dem heutigen Stand ergibt sich ein Verhältnis von 45 Prozent für die Landeshauptstadt Stuttgart und 55 Prozent für die Verbundlandkreise. Dies bedeutet, dass die Verbundlandkreise pro Jahr insgesamt zwischen 17,7 Millionen und 21 Millionen Euro zu finanzieren hätten. Die Landeshauptstadt wird im Durchschnitt in den nächsten 6 Jahren pro Jahr knapp 15 Millionen Euro beitragen. Die Landkreise teilen ihren Kostenanteil untereinander entsprechend der Einwohnerzahlen auf.
Hierbei handelt es sich um Maximalbeträge, die Leistungen der öffentlichen Hand sollen „gedeckelt“ werden. Rechtzeitig vor Ablauf der sechs Jahre soll die Angemessenheit des Zuschusses im Rahmen einer Evaluation überprüft werden.
Oberbürgermeister Kuhn geht davon aus, dass im Vorfeld des neuen VVS-Tarifs zum 1. Januar 2019 keine Tariferhöhung vorgenommen wird: „Wir sind hier mit den Verkehrsunternehmen im VVS in guten Gesprächen.“
Quelle: Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)