„Über eine viertel Millionen Menschen leiden allein in Baden-Württemberg unter gesundheitsschädlichem Straßenverkehrslärm! Hinzu kommen Betroffene durch andere Verkehrsarten sowie durch Industrie und Gewerbe. Die hohe Zahl der Betroffenen im ganzen Land und die durch Lärm hervorgerufenen Gesundheitsrisiken zeigen, dass erheblicher Handlungsbedarf besteht. Erfreulicherweise erstellen immer mehr Kommunen Lärmaktionspläne. So konnte die Zahl der Lärmaktionspläne in Baden-Württemberg von ca. 160 im Juli 2016 auf aktuell 400 gesteigert werden. Dennoch bleibt noch viel zu tun“, so Minister Hermann zur Eröffnung des dritten Lärmkongresses am 7. Juni in Stuttgart. Über 300 Teilnehmer tauschen sich in den kommenden beiden Tagen über Ideen, Erkenntnisse und Möglichkeiten zur Lärmbekämpfung aus. Themenschwerpunkte sind unter anderem die Lärmwirkungsforschung, Lärmschutzrecht und verkehrsträgerübergreifende Lärmbetrachtungen.
„Wir müssen in Sachen Lärmschutz dringend Fortschritte erzielen – dafür braucht es mehr Schwung beim Lärmschutz. Der Lärmkongress ist ein wichtiger Anstoß, um Lärmschutzvorhaben und -ideen in Baden-Württemberg, in ganz Deutschland und der EU voranzutreiben“, so Thomas Marwein MdL, Lärmschutzbeauftragter des Landes Baden-Württemberg.
Über 350.000 Lärmbetroffene in BW
Allein durch Schienen- und Straßenlärm gibt es in Baden-Württemberg über 350.000 Betroffene, die aufgrund ihres Wohnortes Lärmpegeln ausgesetzt sind, die nach der Lärmwirkungsforschung das Minimalziel zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken überschreiten (siehe Karte „Lärmbelastete an Hauptverkehrsstraßen“). Das Minimalziel beträgt 65 dB(A) tagsüber und 55 dB(A) in der Nacht. Bei Betroffenen, die dauerhaft mittleren und hohen Lärmpegeln ausgesetzt sind, nimmt laut der NORAH-Studie (Noise-Related Annoyance, Cognition and Health) unter anderem das Risiko für Depressionen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu.
Verbindlicher Standard für Lärmschutz an Straßen- und Schienen
„Die hohe Anzahl an Betroffenen zeigt, dass wir deutlich mehr Lärmentlastung brauchen und dass Zeit zum Handeln ist. Lärmschutz ist ein Querschnittsthema – und so sollte es, wie bereits vom Land Baden-Württemberg getan, von allen betrachtet werden“, betonte Marwein. Die Geschäftsstelle Lärmschutz haben, seit Ernennung des neuen Lärmschutzbeauftragten, im Herbst 2016, weit mehr als 300 schriftliche Bürgeranfragen und -beschwerden zum Thema Lärm erreicht.
„Wirksamer Lärmschutz kann vor allem durch aktive Maßnahmen direkt an der Quelle erreicht werden“, erklärt Hermann. „Hierauf sollte der Fokus aller Bemühungen im Lärmschutz liegen. Durch den passiven Lärmschutz können nur die Folgen von bereits bestehenden Lärmproblemen und nicht der Lärm an sich bekämpft werden.“
Um den aktiven Lärmschutz voranzubringen, muss das größte Problem im Bereich Lärmschutz angegangen werden. Dies ist der fehlende Anspruch auf Lärmschutz für Betroffene an bestehenden Straßen und Schienen. Lediglich beim Neubau oder bei wesentlichen baulichen Änderungen von Straßen, muss sichergestellt werden, dass keine schädlichen Verkehrsgeräusche entstehen. Die Lärmsanierung hingegen ist eine freiwillige Leistung des Straßenbauträgers.
„Sowohl bei straßenbaulichen wie auch bei verkehrsrechtlichen Lärmschutzmaßnahmen, begnügen wir uns mit Auslöse- und Richtwerten, die aus Sicht der Lärmwirkungsforschung viel zu hoch sind! Wir müssen deshalb einen bundesweit verbindlichen Anspruch auf Lärmschutz für die Bevölkerung einführen, mit dem gesundheitliche Risiken vermieden werden“, erklärte Minister Hermann.
Roadshow Lärmaktionsplanung
Trotz dem fehlenden verbindlichen Standard in puncto Lärmschutz an Straßen und Schienen hat das Land in den letzten Jahren die Voraussetzungen für den Lärmschutz verbessert. Im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Landes (2014-2016) wurden Lärmschwerpunkte identifiziert und gezielt Lärmsanierungsmaßnahmen an Landesstraßen umgesetzt. Primäres Ziel war die Verbesserung der Lärmsituation in Ortsdurchfahrten. Ein neues Programm soll aufgesetzt werden.
Bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen stehen vor allem kleine und mittlere Gemeinden vor besonderen Herausforderungen. Zur Unterstützung dieser Gemeinden veranstaltet das Land Baden-Württemberg ab Herbst 2018 die sogenannte „Roadshow Lärmaktionsplanung“. In sechs als Informations- und Schulungsangebot konzipierten Workshops wird das Verfahren zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen erläutert und herausgearbeitet, welchen Nutzen diese für die Entwicklung der Städte und Gemeinden bieten können. Unter www.roadshow-lap-bw.de haben interessierte Gemeinden noch bis zum 30.06.2018 die Gelegenheit, sich als Veranstaltungsort und Partnergemeinde der Roadshow zu bewerben.
Weitere Maßnahmen des Landes
Weiter wurden die Lärmsanierungswerte für Landesstraßen in Gebieten mit regulärer Wohnbebauung um 2 dB(A) im Vergleich zum Bund gesenkt. Durch die Förderung des Einbaus von lärmmindernden Fahrbahnbelägen oder die Förderungen über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für aktiven und passiven Lärmschutz in kommunaler Baulast, versucht das Land den Lärmschutz weiter voranzutreiben. Mit dem 2017 erlassenen Gesetz zum Verbot lauter Güterwagen, konnte erreicht werden, dass mit Beginn des Netzfahrplans 2020/2021 auf dem deutschen Schienennetz keine lauten Güterzüge mehr fahren dürfen. „Unser Ziel ist es außerdem, den Fuß- und Radverkehr in den Städten Baden-Württembergs so auszubauen, dass mindestens 50 Prozent der Verkehrswege aus diesen lärmarmen Arten besteht. Bei allen Aktivitäten kommen wir aber aufgrund des geltenden Rechtes beim Lärmschutz nur mit kleinen Schritten voran“, fasste Minister Hermann zusammen.
Weitere Informationen zum Lärmkongress
Mit dem Blick in andere Länder sollen auf dem dritten Lärmkongress neue Ideen für den Lärmschutz in Deutschland identifiziert werden und Vorträge zum Thema Lärmwirkung sollen aufzeigen, wie stark Lärm wirklich belastet. Weiter hat Baden-Württemberg in einem Modellprojekt das Konzept einer Gesamtlärmbetrachtung (von Straßen und Schienen) mit Erfolg erprobt. Die Vorteile einer Gesamtlärmbetrachtung werden am ersten Tag des Lärmkongresses vorgestellt. Außerdem werden unter anderem innovative Maßnahmen und Erfolge im Bereich Schallschutz im Städtebau präsentiert. Vorträge zum Thema Verkehrslärm zeigen auf, welche Maßnahmen Entlastung bringen. Podiumsdiskussionen und praktische Einblicke wie die geplanten Klangspaziergänge, sorgen für die Möglichkeit der aktiven Teilnahme und dem direkten Kontakt mit dem Thema Lärm.
Weitere Informationen zum Kongress finden Sie auch auf www.laermkongress2018.de. Im Nachgang werden hier auch die veröffentlichten Beiträge zur Verfügung gestellt.
PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg