Land wird künftig für Nahverkehrszüge an DB Regio nur noch unter Vorbehalt zahlen – Verkehrsministerium stellt Ergebnisse zweier Gutachten zum Großen Verkehrsvertrag von 2003 vor

Das Land Baden-Württemberg wird zukünftig für die Bestellung von Nahverkehrszügen an die DB Regio nur noch unter Vorbehalt zahlen. Die DB Regio erhält pro Jahr auf Grund des Großen Verkehrsvertrages aus dem Jahr 2003 mehr als 400 Millionen Euro.

Zwei voneinander unabhängige Gutachten kommen mit unterschiedlichen Methoden zu einem Ergebnis: Der Preis, den das Land seit Jahren pro Zugkilometer Nahverkehrsleistung bezahlt, ist deutlich überhöht. Deshalb erteilte das Landeskabinett am Dienstag dem Verkehrsminister Winfried Hermann den Auftrag, die Zahlungen an DB Regio künftig nur noch unter Vorbehalt zu leisten.

Minister Hermann sagte:„Im Interesse des Landes und der Steuerzahler ist es unsere Pflicht, ungerechtfertigt hohe Zuschusszahlungen aus dem Altvertrag mit der DB nur vorbehaltlich zu leisten, bis die Höhe der Überzahlung geklärt ist.“

Das Kabinett gab Verkehrsminister Hermann den Auftrag, an dem bereits vorgenommenen Einbehalt der Gelder wegen der sogenannten  doppelten Dynamisierung – ein doppelter Ausgleich für Preissteigerungen – festzuhalten.

Nach einer Beschwerde des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), Landesverband Baden-Württemberg e.V. vom 13. Juni 2014 ging die Europäische Kommission der Frage nach, ob der Vertrag eine rechtswidrige staatliche Beihilfe an die DB Regio AG beinhaltet. Daraufhin ließ das Land den gesamten Vertrag im Hinblick auf eine mögliche Überkompensation untersuchen

Der sogenannte Große Verkehrsvertrag wurde 2003 von der CDU-geführten Vorgängerregierung mit der DB Regio AG abgeschlossen. Nach dem Regierungswechsel hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) den Vertrag seit 2012 stufenweise überprüft.

Zunächst wurde die Infrastrukturkostenabrechnung („doppelte Dynamisierung“) und deren Entwicklung seit 2006 analysiert. Bis dahin waren die Veränderungen der Infrastrukturkosten durch den pauschalen Erhöhungsbetrag von 1,5 Prozent pro Jahr abgegolten. Von 2007 an wurden von der DB Regio AG jedoch die Ist-Infrastrukturkosten abgerechnet und zusätzlich die Infrastrukturkosten noch einmal mit dem pauschalen Erhöhungssatz von 1,5 Prozent pro Jahr dynamisiert und abgerechnet. Für diese „doppelte Dynamisierung“ ergeben sich Beträge von ca. 2,4 Millionen Euro für das Jahr 2007 und danach jährlich ansteigend bis auf 26 Millionen Euro im Jahr 2016. Ausgehend von einer gleichbleibend durchschnittlichen Zugkilometerleistung bis zum Vertragsende (30. September 2016) errechnet sich über die Gesamtlaufzeit des Vertrages ein Überzahlungseffekt in Höhe von ca. 141,5 Millionen Euro.

In der Folgezeit hat das MVI seit Ende 2012 die entsprechenden Beträge auch rückwirkend einbehalten. Laufende Zahlungen werden nur noch in verminderter Höhe erbracht. Zudem wurde von beiden Gutachten eine Überkompensation für die Gesamtlaufzeit 2003 – 2016 zwischen: 700 Mio. und 1,25 Mrd. Euro errechnet.

Mit Schreiben vom 15. April 2015 teilte der Präsident des Landesrechnungshofes mit, es sei grundsätzlich möglich, weitere Zahlungen an die DB Regio AG aus dem Großen Verkehrsvertrag nur noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu leisten.

Das Land stellt die Gutachten der Märkischen Revision GmbH und der KCW GmbH dem Bund zur weiteren Verwendung im Rahmen der Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission zur Verfügung. Die Zusammenfassungen sind in deutscher und in einer englischen Sprache auf der MVI-Homepage einsehbar:

http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/presse/pressemitteilung/pid/ministerium-fuer-verkehr-und-infrastruktur-laesst-ueberkompensation-im-grossen-verkehrsvertrag-pruef/

PM

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