Die Vorsitzende des Kreisbehindertenrings Göppingen, Heike Baehrens, MdB, kommentiert die gestrige Abstimmung im baden-württembergischen Landtag:
Die SPD wollte mit ihrem Antrag erreichen, dass bei der Kommunalwahl im nächsten Jahr alle Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg das Wahlrecht besitzen sollen. Derzeit sind Menschen, die einen gesetzlichen Betreuer haben, vom Wahlrecht ausgeschlossen.
„Die grün-schwarze Mehrheit im Innenausschuss hat den Antrag abgelehnt und damit eine echte Chance zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung beim Wahlrecht verpasst“, findet Heike Baehrens. „Dies bedaure ich sehr, denn das Wahlrecht ist ein Grundrecht“, unterstreicht Baehrens. „Menschen mit Behinderung können sehr wohl eine informierte Entscheidung treffen und ihren politischen Willen ausdrücken. Dies zu ermöglichen, sollte unser aller Absicht sein. Unterstützung wie Wahlassistenz oder Informationen in leichter Sprache können hier hilfreich sein. Dafür werde ich mich weiterhin im Rahmen des Kreisbehindertenrings und darüber hinaus einsetzen.“
In Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind entsprechende Gesetzesänderungen bereits erfolgt. In weiteren Bundesländern steht eine solche Entscheidung bevor. Und auch die Koalitionsfraktionen im Bund haben vereinbart, bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen aufzuheben.
PM Büro Heike Baehrens, MdB