Die von den Bundesländern im 1. Durchgang grundsätzlich kritisierte Pkw-Maut stand am 8. Mai zur abschließenden Beratung im Bundesrat an. Die Mehrheit der Länder verzichtete auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag. Selbst eine verabredete gemeinsame Entschließung mit den Bedenken der Länder fand keine Mehrheit (siehe Drucksache 154/2/15).
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann, der seit Vorlage des Gesetzes die Pkw-Maut kritisierte, dazu nach der heutigen Sitzung: „Ich bedauere sehr, dass es heute keine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gab. Die Mehrheit der Länder haben ganz offensichtlich dem Durchgriff des Bundes trotz eigener Interessenlagen und vielfacher Bedenken nicht Stand gehalten. Damit wird aus Koalitionsräson eine Infrastrukturabgabe ins Werk gesetzt, die außerhalb Bayerns kaum jemand will und die mit großer Wahrscheinlichkeit beklagt und vom EUGH zu Fall gebracht werden wird. Bisher gibt es keine wirklich substantiellen Verbesserungen an dem Gesetz, obwohl der Bundesrat in einer ausführlichen Stellungnahme (Link s.u.) zahlreiche schwerwiegende Einwände gegen die Pkw-Maut vorgebracht hatte. Es bleibt ein bürokratisches Monster, das gegen europäisches Recht verstößt und keine nennenswerten Einnahmen für eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur erbringt.“
Das „Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen“ wurde bereits im Bundestag beschlossen. Die Bundesländer konnten es zwar nicht mehr verhindern, weil das Gesetz nicht der Zustimmung der Länderkammer bedarf, aber sie hätten es verzögern können, indem sie es in den Vermittlungsausschuss verweisen. Die zuständigen Fachausschüsse Verkehr und Finanzen empfahlen diesen Schritt. Die immer noch bestehenden Kritikpunkte sprechen laut Hermann für einen Stopp des Gesetzes: „Der von Bundesminister Alexander Dobrindt vorgelegte Gesetzentwurf zur Einführung einer Pkw-Maut gewährleistet keine annähernd ausreichende Finanzierung der Infrastruktur. Die vom Bund erwarteten Mehreinnahmen würden nicht mal einen Bruchteil des Bedarfs zur Erhaltung von Straßen, Schienen und Wasserwegen decken.“ Außerdem, so Hermann weiter, „befürchte ich wirtschaftlich sehr nachteilige Auswirkungen auf grenznahe Regionen und die dort ansässigen Unternehmen. Zwar soll die Maut nur auf Autobahnen erhoben werden, aber viele grenznahe deutsche Kommunen sind aus dem Ausland nur über diesen Weg günstig erreichbar. Zudem sehe ich die Gefahr, dass durch Ausweichverkehre in den grenznahen Regionen eine erhebliche Mehrbelastung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßennetze entsteht.“
Hermann erinnerte zudem daran, dass die Pkw-Maut nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei. Er sehe die Gefahr, dass in einem EU-Vertragsverletzungsverfahren oder in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof die mit dem Zweiten Verkehrssteueränderungsgesetz beabsichtigte Kompensation inländischer AutofahrerInnen für rechtswidrig erklärt wird und so eine Mehrbelastung entstehe. Hermann halte zudem das politische Signal, ausschließlich für Ausländer eine Maut zu erheben, für fragwürdig und nicht mit dem Grundgedanken der europäischen Einigung vereinbar.
Die Stellungnahme der Länder: Drucksache 648/14 (Beschluss)