Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Überschreitungstage an der Messstation „Stuttgart Am Neckartor“ deutlich gesunken. Bis 15. April 2018, dem Ende der Feinstaubalarm-Saison, wurden lediglich 17 Überschreitungstage festgestellt – so wenige wie noch nie.
Verkehrsminister Winfried Hermann MdL dazu: „Unsere Maßnahmen bei Kaminöfen und im Verkehr wirken. Mit diesen niedrigen Werten besteht in diesem Jahr erstmals die Chance, die Grenzwerte für Feinstaub auch in Stuttgart einhalten zu können. Beim Feinstaub war die wichtigste Maßnahme des Landes die Kaminofenverordnung, die den Betrieb von Komfortkaminen an Tagen mit Feinstaubalarm verbietet. Offenbar hält sich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger an dieses Verbot. Hinzu kommt die Verordnung für Rußfilter bei Baumaschinen. Alternativen zum Auto, wie Bus und Bahn, den Rad- und Fußverkehr, aber auch Car-Sharing und die Elektromobilität werden zunehmend genutzt. Wenn sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger umweltbewusst und verantwortlich verhalten, werden wir dauerhaft die Luft in Stuttgart verbessern.“
Weniger Tage mit „Feinstaubalarm“ als im Vorjahr
In der „Feinstaubalarm-Saison“, vom 15. Oktober 2017 bis 15. April 2018, hat die Stadt Stuttgart elfmal an insgesamt 56 Tagen „Feinstaubalarm“ ausgerufen und damit an deutlich weniger Tagen als im Vorjahr. In der letzten Periode hatte die Stadt 13-mal „Feinstaubalarm“ ausgerufen, die insgesamt 85 Tage andauerten.
Die Abnahme des Anteils rußender Diesel-Pkws, um vier Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr, ist ein wichtiger Beitrag zur Senkung des Feinstaubs. Rußende Pkw sind Pkw, bei denen noch kein effizienter Partikelfilter eingebaut ist, d.h. Diesel-Pkw mit der EuroNorm 4 und schlechter. „Ein gutes Zwischenergebnis ist kein Grund, sich zurück zu lehnen. Abgerechnet wird am Jahresende. Bis wir auf das erfolgreiche Instrument des Feinstaubalarm verzichten können, sind weitere Fortschritte notwendig“, so Minister Hermann weiter.
Auch die Stickstoffdioxid-Messwerte von 2017 zeigen einen klaren Abwärtstrend. An der Station „Stuttgart Am Neckartor“ wurde 2017 ein Jahresmittelwert von 73 µg/m³ gemessen. Im Jahr 2016 lag der Messwert noch bei 82 µg/m³. Erlaubt sind 40 µg/m³. Die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung wirken.
Betriebsverbot für Komfort-Kamine
Komfort-Kamine sind die zweitwichtigste Quelle für Feinstaub in Stuttgart. Daher gilt seit Februar 2017 die Verordnung der Landesregierung über Betriebsbeschränkungen für kleine Feuerungsanlagen. Damit ist der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen im Winterhalbjahr vom 15. Oktober bis zum 15. April an Tagen mit Feinstaubalarm im Stadtgebiet Stuttgart verboten. Der Begriff Komfort-Kamin steht für Einzelraumfeuerungen für Festbrennstoffe, die zusätzlich zu einer anderen Heizung, beispielsweise einer Zentralheizung, betrieben werden und damit lediglich als zusätzliche Wärmequelle dienen. Mitarbeiter der Stadtverwaltung waren in dieser Periode mehrfach an Feinstaubalarm-Tagen im Stadtgebiet unterwegs. Insgesamt wurden bei den Kontrollgängen über 500 Gebäude aufgesucht und 226 Beratungs- und Informationsgespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern geführt. Bußgelder wurden noch keine verhängt.
Luftqualitätsverordnung für Rußfilter bei Baumaschinen
Baumaschinen verursachen einen relevanten Anteil der Feinstaubemissionen. Insbesondere im städtischen Umfeld tragen Baumaschinen zu einer hohen Hintergrundbelastung bei. Deshalb hat die Landesregierung eine Verordnung zur Verbesserung der Luftqualität in Gebieten mit hoher Luftschadstoffbelastung (Luftqualitätsverordnung-Baumaschinen, GBl. 2015, S. 1249) im Dezember 2015 verabschiedet.
Nach der „Luftqualitätsverordnung-Baumaschinen“ müssen Baumaschinen seit 1. Januar 2017 besondere Emissionsanforderungen zur Reduzierung der Feinstaub PM10-Emissionen erfüllen, wenn sie auf Baustellen in bestimmten Gemeindegebieten eingesetzt werden. Die Betreiber von Baumaschinen müssen stufenweise entweder Baumaschinen einsetzen, die den neuesten Abgasstandards entsprechen oder ältere Maschinen mit einem Partikelminderungssystem nachrüsten.
Warum wird Feinstaub-Alarm ausgelöst?
Alarm wird immer dann ausgelöst, wenn der Deutsche Wetterdienst eine starke Einschränkung des Luftaustauschvermögens an zwei aufeinanderfolgenden Tagen vorhersagt. Liegt eine Atmosphäre mit eingeschränktem Austauschvermögen vor, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Luftschadstoffe nicht abtransportiert werden können und die Belastung in der Luft ansteigt.
An „Feinstaubalarm-Tagen“ appelliert die Stadt gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und dem Regierungspräsidium Stuttgart an die Bevölkerung in der Region Stuttgart, das Auto in der Innenstadt möglichst nicht zu nutzen und auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes umzusteigen. Zusätzlich wurde während der „Feinstaub-Saison“ ein vergünstigtes Umwelttages-Ticket des VVS angeboten.
Ziel: Grenzwerte bis spätestens 2020 einhalten
Ziel ist es, dass die Grenzwerte flächendeckend schnellstmöglich bis spätestens 2020 eingehalten werden. Daher haben das Verkehrsministerium, das Regierungspräsidium und die Stadt Stuttgart im Juli 2015 das „Konzept Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart“ vorgestellt. Kurzfristig sollte zunächst mit freiwilligen Maßnahmen wie dem „Feinstaub-Alarm“ Verbesserungen erzielt werden. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 27. Februar 2018 besteht nun rechtliche Klarheit, dass Verkehrsbeschränkungen für besonders emissionsträchtige Fahrzeuge auch ohne eine neue „blaue Plakette“ möglich sind. Das Regierungspräsidium Stuttgart arbeitet momentan intensiv an der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart.
PM