Das Regierungspräsidium Stuttgart beabsichtigt, zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) eine Rechtsverordnung zu erlassen. Dabei sollen alle 49 FFH-Gebiete, die im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums liegen, in einer Verordnung ausgewiesen werden. Im Land Baden-Württemberg weist jedes Regierungspräsidium in eigener Regie „seine“ FFH-Gebiete aus. Die hierzu erforderlichen Verfahren sind landesweit abgestimmt und laufen parallel.
Am 9. April 2018 beginnt das öffentliche Beteiligungsverfahren. Die Verordnungsunterlagen werden in Papierform beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart (Gebäude B, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.083) für die Dauer von zwei Monaten öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen werden ebenfalls für die Dauer der öffentlichen Auslegung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart veröffentlicht.
Die geplante Verordnung enthält die Abgrenzungen der bereits bestehenden FFH-Gebiete im Maßstab 1:5.000 (bisher 1:25.000). Gegenstand der Verordnung sind ferner die in den jeweiligen FFH-Gebieten vorkommenden natürlichen Lebensräume und Arten sowie deren spezifische Erhaltungsziele. Auf diesem Wege kommt das Land Baden-Württemberg den formalen Forderungen der EU-Kommission nach, die bestehenden Gebiete national auszuweisen. Ohne den Erlass der Rechtsverordnung bestünde auch die Gefahr, dass die Europäische Union vorgesehene Fördermittel streicht oder zumindest aussetzt.
Grundlage der Verordnung ist die europäische FFH-Richtlinie. Diese bildet – zusammen mit der Vogelschutz-Richtlinie – die Grundlage für die Errichtung des europäischen ökologischen Netzes mit der Bezeichnung NATURA 2000. Es ist das weltweit größte Projekt zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und hat zum Ziel, die biologische Vielfalt für die kommenden Generationen in Europa – und damit auch unsere einzigartige Naturheimat – zu bewahren.
Regierungspräsident Wolfgang Reimer erläuterte: „Die Konkretisierung der Grenzen und der Erhaltungsziele führt zu mehr Rechtsklarheit und größerer Transparenz. Das macht es für Eigentümer und Bewirtschafter einfacher festzustellen, wo die Grenzen der FFH-Gebiete verlaufen. Dies war bislang aufgrund des vergleichsweise groben Kartenmaßstabs 1:25.000 nicht immer der Fall“, so Reimer.
Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen dabei keine zusätzlichen Verpflichtungen. Die geplante Verordnung führt zu keiner Verschärfung der bestehenden Regelungen. Das durch die FFH-Richtlinie vorgegebene und im Bundesnaturschutzgesetz geregelte Verbot der erheblichen Beeinträchtigung der FFH-Gebiete (Verschlechterungsverbot) ist bereits geltendes Recht. Weitergehende Gebote und Verbote werden nicht in die Verordnung aufgenommen.
Ab dem 9. April haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen zu der geplanten Verordnung beim Regierungspräsidium Stuttgart vorzubringen. Jede Stellungnahme wird fachlich und rechtlich geprüft und durch das Regierungspräsidium beantwortet.
„Unser Ziel ist es, auf die Belange aller Interessengruppen einzugehen und damit eine möglichst große Akzeptanz für die Rechtsverordnung zu erzielen“, betonte der Regierungspräsident. „Umfassende Information und Kommunikation während des gesamten Verfahrens sind mir ein besonderes Anliegen“.
PM