Der Landtag Baden-Württemberg hat vor Kurzem die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beschlossen. Die Piratenpartei kritisiert dieses als „Mini-Schritt“ für mehr Teilhabe, bei dem viele Fragen offen bleiben.
„Der große Wurf bleibt bei dem Bundesteilhabegesetz leider aus“, kritisiert Michael Freche, Stadtrat in Göppingen und Inklusionsbeauftragter der Piratenpartei Baden-Württemberg. „Von einer Gleichstellung behinderter und nichtbehinderter Menschen innerhalb der Gesellschaft kann weiterhin keine Rede sein.“
Die Piraten kritisieren dabei unter anderem die Ungleichbehandlung der verschiedenen Behinderungsformen. So sind bei seelischen Behinderungen andere Ämter verwantwortlich als beispielsweise bei geistigen oder körperlichen Behinderungen. Auch die Grenzen der unterschiedlichen Fördermaßnahmen bleiben bestehen.
„Die Entscheidungsträger sind weiterhin bei verschiedenen Ämtern zu finden“, so Freche. „Die Zielsetzung, einen zentralen Ansprechpartner zu haben, wurde damit klar verfehlt. Somit werden behinderten Menschen auch weiterhin unnötig Steine in den Weg gelegt. Eine Zusammenlegung der zuständigen Stellen hätte demgegenüber das Potenzial gehabt, dass auch die Mitarbeiter der zuständigen Behörden vom Austausch untereinander profitieren könnten. Offensichtlich war das vom Gesetzgeber aber nicht gewünscht.“
Auch in finanzieller Hinsicht bleibt das Gesetz hinter den Möglichkeiten zurück. So gibt es immer noch eine Obergrenze, ab wann ein behinderter Mensch seine Assistenz und weitere Leistungen selber bezahlen muss. Damit ist es einem behinderten Menschen praktisch unmöglich, Ersparnisse zu schaffen und fürs Alter vorzusorgen. Zusätzlich werden hierbei auch Verheiratete bestraft, da Ehegatten mit zur Verantwortung gezogen werden.
„Der Streit über die Finanzierung der Inklusion zwischen dem Land und den Kommunen bzw. Landkreisen ist nicht beigelegt. Selbst bei der Einrichtung des Behindertenbeauftragten
auf Kreisebene ist die Finanzierung nur für 5 Jahre gesichert. Schon jetzt haben die Landkreise die Möglichkeit, diese wichtige Stelle im Ehrenamt zu vergeben. Entsprechend kann man davon ausgehen, dass dies die Landkreise auch nach Ablauf der Landesförderung tun werden“, so Freche.
„Den Betroffenen bleibt dank des handwerklich schlecht gemachten Gesetzes weiterhin nur der Weg, die UN Behindertenkonvention gerichtlich durchzusetzen und Präzedenzfälle zu schaffen“, so Freche abschließend. Die Kraft, die solche Verfahren brauchen, und die damit verbundenen Kosten können aber nur die Wenigsten tatsächlich aufbringen.
Es bleibt der Verdacht, dass das von vornherein einkalkuliert wurde, um auch hier auf dem Rücken der Schwächsten sparen zu können.
PM