Verkehrsminister Winfried Hermann hat den Startschuss dafür gegeben, dass erstmals in Deutschland ein flächendeckendes Netz an Elektro-Ladestandorten entsteht. Ziel ist, von jeder Stelle in Baden-Württemberg in rund 10 Kilometer Entfernung eine Lademöglichkeit erreichen zu können. Am 29.12.2017 erfolgte dazu die Veröffentlichung der Förderbekanntmachung „Flächendeckendes Sicherheitsladenetz für Elektrofahrzeuge (SAFE)“. „Die verbreitete Reichweitenangst bei Elektroautos ist unbegründet – dies unterstreichen wir mit unserem flächendeckenden E-Ladenetz“, sagte Hermann anlässlich der Veröffentlichung der Förderbekanntmachung.
Ein flächendeckendes Grundnetz sei für das Vertrauen in die Alltagstauglichkeit der Elektromobilität von praktischer, aber auch großer psychologischer Bedeutung. Bei sachlicher Betrachtung sei die Elektromobilität auch bei Alltagsfahrzeugen mit heutigen Batterien, bereits heute praktikabel. Denn beim ganz überwiegenden Teil der alltäglichen Einsatzzwecke liege die benötigte Tagesfahrleistung unter 50 Kilometern.
Dennoch gebe es bei vielen Menschen immer noch die Sorge, mit einem Elektrofahrzeug irgendwo ohne Lademöglichkeit liegen zu bleiben. „Mit dem flächendeckenden Grundnetz an E-Lademöglichkeiten setzen wir ein Zeichen, dass nicht nur die Alltagsmobilität auf gewohnten Wegen mit E-Fahrzeugen, sondern auch weitere und ungeplante Fahrtzwecke problemlos möglich sind – made in Baden-Württemberg“, betonte der Verkehrsminister. Dieser flächendeckende Ansatz sei eine sinnvolle und kurzfristig nutzbare Ergänzung der Bemühungen der Automobilindustrie und des Bundes, die oft nur auf die Fernstreckentauglichkeit der Elektromobilität zielen.
Mit der Förderbekanntmachung solle ein Konsortium gefunden werden, das mit möglichst geringem Förderbedarf des Landes die erwünschte Flächendeckung im 10 Kilometer-Raster aufbaut und deren Betrieb für mindestens 6 Jahre sicherstellt. Dafür seien rund 400 bis 450 Ladestandorte erforderlich. Wichtige Voraussetzung sei, dass die Lademöglichkeiten auch praktisch leicht zugänglich sind. Dies wird erreicht, indem sie den Anforderungen der Ladesäulenverordnung genügen. Dies bedeute zum Beispiel, dass der europaweite Steckerstandard, 24 Stunden öffentliche Zugänglichkeit und eine barrierefreie „Ad-Hoc“ Zahlmöglichkeit gewährleistet werde.
Bereits vorhandene Ladestandorte, die der Ladesäulenverordnung entsprechen, könnten in das Konzept eingebracht werden. Insgesamt entstehe damit nicht nur erstmals ein flächendeckendes, sondern auch ein wirklich verlässliches und einheitliches E-Ladenetz. Diese Verlässlichkeit und Einheitlichkeit sei bei den in den letzten Jahren durch verschiedenste Initiativen entstandenen Lademöglichkeiten bisher nicht durchgängig gesichert. Nach den Vorgaben der Förderbekanntmachung solle dieses E-Ladenetz im März 2019 in Betrieb gehen.
Das Projekt werde in enger Zusammenarbeit mit der Landesagentur e-mobil BW durchgeführt. Es ist Teil der „Landesinitiative Elektromobilität III – Marktwachstum Elektromobilität BW“ und somit auch ein wesentlicher Baustein des Strategiedialogs Automobilwirtschaft der Landesregierung.
Hintergrund:
Wie funktioniert das Laden eines Elektrofahrzeugs an einer öffentlichen Ladesäule?
Die meisten Ladevorgänge für Elektroautos finden derzeit noch privat statt, etwa in der heimischen Garage oder während der Arbeitszeit. Soll das Fahrzeug dennoch einmal an einer öffentlichen Station aufgeladen werden, helfen öffentliche Ladestationen.
Das Laden eines Elektroautos an einer öffentlichen Ladestation ähnelt nur auf den ersten Blick dem „fossilen“ Tanken. Zunächst wird das Fahrzeug wie an der Ladestation geparkt. Für den Ladevorgang benötigt man ein Ladekabel, welches zur Ausstattung eines Elektroautos gehört oder mitunter direkt an der Ladesäule angeschlagen ist. Diese Ladekabel sind dicker als herkömmliche Verlängerungskabel und tragen für das schnellere Laden einen anderen Stecker. In Deutschland ist der Typ 2 Stecker, auch Mennekes-Stecker genannt, bzw. der Typ Combo 2 gemäß Ladesäulenverordnung Standard. Der/die NutzerIn identifiziert sich an der Ladesäule – der Ladevorgang beginnt. Ist die Batterie voll, beendet das Fahrzeug den Ladevorgang selbstständig. Auch der/die FahrzeugnutzerIn kann den Ladevorgang jederzeit beenden.
Die Ladesäulenverordnung schreibt vor, dass ein diskriminierungsfreier Zugang zu Ladesäulen durch sogenanntes „Ad-hoc-Aufladen“ möglich sein muss. Dies bedeutet, dass auch Kunden ohne Dauervertrag an deutschen Ladesäulen aufladen können. Die Bezahlung erfolgt direkt an der Ladesäule mittels Bargeld, eines bargeldlosen Bezahlvorganges (EC-/Kreditkarte oder Internet) oder einer Kundenkarte beim jeweiligen Anbieter.
Weitere Informationen:
PM