Start für die ÖPNV-Finanzierungsreform: Mittel werden direkt an die Stadt- und Landkreise verteilt

Am 1. Januar 2018 tritt die erste Stufe der am 11.Oktober 2017 beschlossenen Neuordnung der Finanzierung des ÖPNV in Kraft. Damit werden zum 1. Januar 2018 die Mittel in Höhe von rund 200 Millionen Euro pro Jahr direkt an die Stadt- und Landkreise verteilt und nicht mehr wie bisher an die Verkehrsunternehmen. Mit dem Geld wird der Linienbusverkehr in den verschiedenen Kreisgebieten finanziert. „Wir wollen den ÖPNV zukunftsfähig machen! Mit der ersten Stufe stärken wir die kommunale Selbstverwaltung und schaffen so die Voraussetzungen für einen qualitativ besseren ÖPNV in der Fläche“, so Verkehrsminister Winfried Hermann MdL am 28. Dezember 2017 in Stuttgart.

Für den Ausbau des ÖPNV in Baden-Württemberg werden damit die Finanzströme zwischen Land, Kommunen und Verkehrsunternehmen neu geordnet und zusätzliche Mittel hauptsächlich für den Busverkehr bereitgestellt.

In der ersten Stufe der Umsetzung, die zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, werden Mittel in Höhe der bisherigen Ausgleichsleistungen von rund 200 Millionen Euro pro Jahr unter Beibehaltung der bisherigen Verteilung zwischen den Kreisgebieten (Status Quo-Verteilung) vollständig kommunalisiert. In der zweiten Stufe vom Jahr 2021 an werden die Mittel stufenweise um 50 Millionen Euro auf 250 Millionen Euro (ab 2023) erhöht werden. Der Betrag wird je zur Hälfte aus originären Landesmitteln und aus dem kommunalen Finanzausgleich erbracht werden.

Gleichzeitig sieht die Reform vor, dass die Status-Quo-Mittelverteilung durch einen weiterentwickelten Verteilungsschlüssel stufenweise vom Jahr 2021 an abgelöst wird. Dieser enthält raumstrukturelle sowie ÖPNV- und leistungsbezogene Parameter. Der Verteilungsschlüssel wird derzeit noch ausgearbeitet.

Hintergrund:

Die bisherigen Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG waren seit 2007 pauschaliert. Dies ist in dieser Form nach europäischem Recht nicht mehr zulässig und muss in einen rechtskonformen Zustand überführt werden. Über ihre Kernfunktion (Rabattierung von Fahrscheinen des Ausbildungsverkehrs) hinaus haben sich die Ausgleichsleistungen zu einer wichtigen Finanzierungssäule des ÖPNV entwickelt.

Mit der Reform macht das Land von einer Öffnungsklausel im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Gebrauch und ersetzt die bundesgesetzliche durch eine landesgesetzliche Regelung. „Herzstück der Reform“ ist die Zusammenführung der Finanzverantwortung mit der Zuständigkeit der Stadt- und Landkreise als kommunale Aufgabenträger für Busse und Stadtbahnen zum 1. Januar 2018. Dabei werden die Interessen der Verkehrsunternehmen, die bislang einen direkten gesetzlichen Ausgleichsanspruch gegen das Land hatten, durch die Ausgestaltung der Reform gewahrt. Dies gilt insbesondere auch für die kleinen und mittelständischen Unternehmen des WBO. Es ist künftig Sache des jeweiligen Aufgabenträgers, das für ihn passende Instrument zu nutzen.

Der gefundenen Einigung ging ein jahrelanger Beteiligungs- und Moderationsprozess voraus. Die Reform wurde von der vorherigen Landesregierung 2014 zurückgestellt und nunmehr neu verhandelt. Zukünftige Handlungsgrundlage für die kommunalen Aufgabenträger ist die Rechtsverordnung (EG) Nr. 1370/2007. Hiernach können allgemeine Vorschriften zur Festsetzung von Höchsttarifen erlassen oder öffentliche Dienstleistungsaufträge ausgeschrieben werden.

Die ÖPNV Finanzierungsreform sieht vor, dass künftig die Stadt- und Landkreise direkt das Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich für die Finanzierung des Linienbusverkehrs zugewiesen bekommen und diese Mittel vom Jahr 2021 an schrittweise von jährlich 200 Millionen auf 250 Millionen Euro steigen. Die Kreise sind bereits bisher für die Organisation der Busverkehre verantwortlich. In Zukunft werden ihnen auch die Finanzmittel direkt zur Verfügung stehen. Damit können die Kreise den ÖPNV in der Fläche zielgerichtet stärken. Diese Mittel sind insbesondere in ländlichen Regionen die zentrale Finanzierungssäule für das gesamte ÖPNV-Angebot.

Sichergestellt wird auch, dass die Zeitkarten im Ausbildungsverkehr, die von Schülerinnen und Schülern genutzt werden, mindestens um 25 Prozent gegenüber den Fahrscheinen für Erwachsene vergünstigt werden.

FAQ: Fragen und Antworten ÖPNV-Finanzreform

PM

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