Das Verkehrsministerium hat am 07. Dezember 2017 das Sonderprogramm zur Schienenfahrzeugförderung aufgestellt. Landesmittel in Höhe von insgesamt 60 Millionen Euro stehen hierfür in den Jahren 2017 bis 2019 zur Verfügung. Damit können insgesamt 92 Stadt- und Straßenbahnfahrzeuge, Zweisystemfahrzeuge und Eisenbahnfahrzeuge gefördert werden.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Mit dem Programm zur Schienenfahrzeugförderung leistet das Land einen wichtigen Beitrag zur weiteren Modernisierung und Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs. So erleichtern wir das Umsteigen. Das ist auch deshalb dringend notwendig, weil die kommunalen Verkehrsunternehmen und Zweckverbände im Hinblick auf die in die Jahre gekommenen Fahrzeuge vor einer gewaltigen Herausforderung und großen Investitionen stehen, die sie alleine nicht bewältigen können.“
Mit dem Förderprogramm wird die Beschaffung von neun neuen Eisenbahnfahrzeugen und neuen 37 Stadt- und Straßenbahnfahrzeugen sowie Zweisystemfahrzeugen, die auf innerstädtischen Straßen- oder Stadtbahngleisen wie auch auf Eisenbahnschienen fahren können, gefördert. Daneben wird die Grundinstandsetzung von 46 Schienenfahrzeugen bezuschusst. Mit einer Grundinstandsetzung soll die Lebensdauer des geförderten Fahrzeugs um mindestens 10 Jahre verlängert werden.
Das Ministerium für Verkehr informiert in den nächsten Tagen die Antragsteller über die Programmaufnahme.
Nach Erhalt des Programmaufnahmeschreibens können Anträge bei den Regierungspräsidien als zuständige Bewilligungsstellen eingereicht werden. Die Antragstellung ist bis zum 30. September 2018 möglich.
Ergänzende Hinweise:
Nähere Informationen und Formulare zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Verkehrsministeriums (www.vm.baden-wuerttemberg.de/foerderprogramme) und der Regierungspräsidien (www.rp.baden-wuerttemberg.de).
PM