„Mit dem Kompromiss konnte die kommunale Demokratie auf zeitgemäßen Stand gebracht werden“, so Peter Hofelich MdL.
Die Regierungsfraktionen der SPD und den Grünen haben sich mit dem Städtetag Baden-Württemberg auf wesentliche Änderungspunkte für die vorgesehene Novellierung der Gemeindeordnung verständigt. Die Anpassung der kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften stellt einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Auffassungen von Grün-Rot und Städtetag zum Modernisierungsbedarf in der Gemeindeordnung dar. Aus Sicht der beiden Regierungsfraktionen erweitert die Novelle die Rechte von Fraktionen und Gemeinderäten, verbessert die Vereinbarkeit von Mandat, Beruf und Familie, sorgt für eine größere Transparenz der Gremienberatungen und trägt den heutigen Informationsbedürfnissen der Öffentlichkeit angemessen Rechnung.
Die beiden Regierungsfraktionen haben gegenüber dem Städtetag deutlich gemacht, dass die bereits erzielte interfraktionelle Vereinbarung zum Ausbau der direkten Demokratie – wie die Absenkung von Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid – nicht zur Disposition stehe. Der Städtetag konnte überzeugend argumentierten, dass verschiedene Quoren zu niedrig angesetzt seien und dadurch in Gemeinderäten kleine Gruppierungen permanent Initiativen entfalten könnten. Dies habe zur Folge, dass die Ehrenamtliche Arbeit der deutlichen Mehrheit im jeweiligen Gremium häufig zeitraubend behindert werde. Peter Hofelich MdL: „Das sehe ich auf der Grundlage langjähriger kommunaler Praxis ebenso.“ Weiterhin wurde beschlossen, dass Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- und betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung des kommunalen Mandats erstattet werden.
PM