Auch nach Änderungen: „Anti-Terror-Gesetz“ bleibt Katastrophe für Grundrechte

Die Piratenpartei Baden-Württemberg begrüßt die Änderungen im geplanten „Anti-Terror-Gesetz“ [1], lehnt das Gesamtpaket aber weiterhin ab.

„Mit den Änderungen wurden nur die allerschlimmsten Vorhaben der grün-schwarzen Regierung leicht abgemildert“, kommentiert Philip Köngeter, Vorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg. „Das Gesetzespaket greift aber weiterhin extrem tief in die Grundrechte aller Bürger ein. Die Piratenpartei hält dies für unverhältnismäßig und lehnt das Gesetz deshalb ab.“

Nachdem im ursprünglichen Entwurf die Überwachungsmaßnahmen quasi uneingeschränkt eingesetzt werden durften, ist der Einsatz nun nur noch bei großen Gefahren z.B. für Leib und Leben erlaubt. Die Wirksamkeit der Instrumente ist aber weiterhin größtenteils unbelegt.

„Staatstrojaner, elektronische Fußfesseln, intelligente Videoüberwachung: Das Paket enthält alles, was sich Sicherheitsfanatiker seit langem erträumen und was bisher aus gutem Grund von Datenschützern kritisert und verhindert wurde“, so Köngeter weiter. „Ausgerechnet im grün regierten Baden-Württemberg werden all diese Dinge nun im schärfsten Polizeigesetz Deutschlands eingeführt.“

Auch wenn die Landesregierung von einer „Quellen-TKÜ“ spricht, ist die Unterscheidung zu Staatstrojanern, die sich auch zur so genannten Online-Durchsuchung eignen, technisch gesehen nicht haltbar.[2]

„Staatliche Schadsoftware stellt generell ein Risiko für die IT-Sicherheit dar, da gefährliche Sicherheitslücken von staatlicher Seite gegebenenfalls zurückgehalten werden um Spionagesoftware auf den Geräten von Verdächtigen zu installieren“, erläutert Köngeter weiter.

Quellen

[1] www.swr.de/swraktuell/bw/im-detail-wird-nachgebessert/-/id=1622/did=20620954/nid=1622/7zk0wt/index.html

[2] www.ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner

PM

 

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