Die Landesregierung hat beschlossen, einen Normenkontrollrat zum Bürokratieabbau einzurichten. Jetzt steht die Besetzung des Rates fest. Den Vorsitz übernimmt die ehemalige Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Gisela Meister-Scheufelen. Das Gremium soll die Wettbewerbsfähigkeit im Land stärken und zu Kostenvermeidung und Bürokratieentlastung führen.
„Jede Regierung ist verpflichtet, sich darüber Gedanken zu machen, wie viel Bürokratie für verlässliches staatliches Handeln notwendig ist – und was als unnötige Bürokratie bezeichnet und vermieden werden sollte“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Vorstellung der Besetzung des Normenkontrollrates. Der Bund habe es vorgemacht und bereits im Jahr 2006 einen Nationalen Normenkontrollrat aus der Taufe gehoben. Dieser habe sich zum Erfolgsmodell entwickelt.
Gisela Meister-Scheufelen übernimmt Vorsitz
Die Landesregierung möchte daran anknüpfen und habe Mitte September diesen Jahres daher die Eckpunkte eines Regierungsprogramms für Bürokratievermeidung, Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung auf den Weg gebracht. „Zentral dabei ist die Einrichtung eines Normenkontrollrats Baden-Württemberg mit sechs Mitgliedern. Dieser wird zukünftig von Gisela Meister-Scheufelen als Vorsitzende geleitet“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann, nachdem der Ministerrat die Mitglieder des Gremiums einvernehmlich beschlossen hat.
Gisela Meister-Scheufelen habe mit ihren beruflichen Stationen unter anderem als Landtagsabgeordnete, Staatssekretärin für Wirtschaft und Technologie im Land Berlin, als Ministerialdirektorin im Finanzministerium sowie als Präsidentin des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg eine umfangreiche Erfahrung in Verwaltung und Politik sowie vor allem fundiertes Wissen in finanzpolitischen und statistischen Fragen, die für die Arbeit im Normenkontrollrat besonders wertvoll seien.
Bürokratieabbau fördert Wettbewerbsfähigkeit
„Unser gemeinsames Ziel ist es, mit der Arbeit des Normenkontrollrats Baden-Württemberg die Wettbewerbsfähigkeit im Land zu stärken. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Ergebnisse des Normenkontrollrats zu Kostenvermeidung und Entlastung führen werden“, sagte Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Klaus-Peter Murawski, der innerhalb der Landesregierung die Aufgabe eines „Koordinators für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ innehat.
Der Nationale Normenkontrollrat des Bundes habe beispielweise unter anderem dazu beigetragen, dass Bürokratielasten für Unternehmen bis zum Jahr 2013 um 25 Prozent oder rund zwölf Milliarden Euro gesenkt werden konnten. „Erstmals werden daher in Zukunft bei neuen Landesgesetzen die Bürokratiekosten berechnet. Die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen sollen ganzheitlich betrachtet werden“, sagte der Staatsminister. Die Ressorts müssen die wichtigsten Ziele der Regelungen systematischer als bislang herausarbeiten und umfassend darstellen. „Wir werden die Gesetzesfolgenabschätzung wesentlich erweitern und damit bessere Rechtssetzung und Bürokratievermeidung erreichen“, so Murawski.
Als weitere ehrenamtliche Mitglieder des unabhängigen Expertengremiums wirken mit beratender Funktion neben Gisela-Meister Scheufelen auch Bernhard Bauer, Rudolf Böhmler, Prof. Gisela Färber, Claus Munkwitz und Gerda Stuchlik. „Es ist uns wichtig, dass die Expertinnen und Experten Erfahrung in Rechtssetzungsangelegenheiten in staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen sowie Wirtschaftskenntnis in den Normenkontrollrat einbringen“, betonte Staatsminister Klaus-Peter Murawski.
Ratsmitglieder bringen umfangreiche Erfahrungen mit
Umfangreiche Verwaltungserfahrung in den Bereichen Soziales, Verkehr, Umwelt und Naturschutz sowie Wissenschaft, Forschung und Kunst und auch in finanzpolitischen Fragen bringen Bernhard Bauer sowie Rudolf Böhmler als ehemalige Amtschefs in Landesministerien und Rudolf Böhmler zudem als Chef der Staatskanzlei und Mitglied des Vorstands der Bundesbank in den Normenkontrollrat ein. Gerda Stuchlik, Bürgermeisterin der Stadt Freiburg für Umwelt, Jugend, Schule und Bildung, wird unter anderem die kommunalen Belange im Normenkontrollrat vertreten. Prof. Gisela Färber bringt ihren wirt-schafts-, volks- und finanzwissenschaftlichen Blick in die Arbeit des Gremiums ein. Wirtschaftlicher Sachverstand kommt auch von Claus Munkwitz als ehemaligem Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart.
„Die Mitglieder des Gremiums kommen aus verschiedensten Bereichen und decken somit die benötigte Expertise für die Arbeit des Normenkontrollrats hervorragend ab“, betonte die Vorsitzende des Gremiums, Gisela Meister-Scheufelen. „Mit unserer Arbeit schlagen wir ein neues Kapitel zum systematischen Bürokratieabbau auf. Mein Ziel ist es, dass die Berechnung der Bürokratiekosten bei Landesregelungen und deren transparente Darstellung zur Selbstverständlichkeit werden.“
Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg
Dem Prüfungsauftrag des Normenkontrollrats Baden-Württemberg unterliegen maßgeblich neue Landesgesetze und Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Er kann außerdem Sonderprojekte, zum Beispiel zu sogenannten Lebens- beziehungsweise Unternehmenslagen durchführen, was die Prüfung von bestehenden Regelungen ermöglicht.
Bei Regelungen wird künftig der Aufwand aller Betroffenen umfassend mittels Folgekostenermittlung nach dem international anerkannten Standardkostenmodell erhoben.
Zur Installation des Gremiums ist neben der Bestellung der Mitglieder noch der Erlass eines rechtlichen Rahmens erforderlich, der derzeit erarbeitet wird.
Die zusätzlichen Ausgaben für das Regierungsprogramm belaufen sich auf rund eine Million Euro pro Jahr. Der Normenkontrollrat erfordert neue Ausgaben in Höhe von 478.000 Euro pro Jahr. Darin enthalten sind die Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen Mitglieder des Normenkontrollrats Baden-Württemberg, Sitzungsgelder sowie Ersatz der Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetz. Haushaltsansatz für Entschädigungen und Sitzungsgelder 94.000 Euro pro Jahr, für Reisekosten 50.000 Euro pro Jahr.
Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg wird von einer Geschäftsstelle unterstützt. Die dafür erforderlichen Stellen sind bereits im Haushalt des Staatsministeriums veranschlagt. Weitere in diesem Betrag enthaltene Aufwendungen sind unter anderem für Sachverständige, Fort- und Weiterbildung sowie Aufwand für Informationstechnik in Höhe von insgesamt 334.000 Euro pro Jahr vorgesehen.
Hinzu kommen rund 520.000 Euro pro Jahr für die weitere Umsetzung des Regierungsprogramms. So soll beispielsweise eine organisatorisch vom Normenkontrollrat Baden-Württemberg unabhängige Stabstelle beim Statistischen Landesamt die Ressorts bei der Folgekostenabschätzung unterstützen. Haushaltsansatz Personalaufwendungen 2018: 257.700 Euro, 2019: 260.800 Euro; Sachaufwendungen und Dienstleistungen Dritter: 264.000 Euro pro Jahr.
Die Umsetzung des Regierungsprogramms wird nach zwei Jahren evaluiert.
Weniger Bürokratie und bessere Rechtsetzung
PM