Gemeinsame Veranstaltung von Baden-Württemberg und Hessen zur EU-Öko-Verordnung

 „Eine neue EU-Ökoverordnung muss sich daran messen lassen, ob sie geeignet ist, den Ökolandbau in den Ländern und in Europa zu stärken“, erklärten der Amtschef im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Ministerialdirektor Wolfgang Reimer, und die hessische Landwirtschaftsstaatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser übereinstimmend bei einer gemeinsamen Veranstaltung am Mittwoch (22. April) in der baden-württembergischen Landesvertretung in Brüssel.

Ein Ökoprodukt sei durch die Art der Herstellung definiert – diese prozessorientierte Betrachtungsweise dürfe sich durch die Novellierung der EU-Ökoverordnung nicht ändern. Die bisherige Rechtsgrundlage biete eine gute Basis für die ökologische Wirtschaftsweise – auch aus der Sicht des Verbraucherschutzes. Dagegen seien viele Vorschläge in der von der EU-Kommission vorgelegten Novellierung weder praxisgerecht noch dafür geeignet, den Ökolandbau in Europa zu stärken.

In einer Diskussionsrunde mit Europaparlamentariern, Vertretern der EU-Kommission, der lettischen Ratspräsidentschaft und den Ökolandbauverbänden ging es darum, den Verhandlungsfortschritt im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament auszuloten.

„Jede Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung muss das Ziel haben, dem Ökologischen Landbau eine noch bessere Basis zu geben. Der Ökologische Landbau in Europa braucht stabile Rahmenbedingungen, die seine Entwicklung fördern“, sagte Ministerialdirektor Reimer bei der Veranstaltungseröffnung. Reimer formulierte zentrale Punkte, die im Novellierungsprozess nicht außen vor bleiben dürften: „Die Überarbeitung muss sich daran messen lassen, ob und wie das bewährte Kontrollverfahren erhalten bleibe. Außerdem müssen die drängenden Probleme im Bereich der Importkontrollen gelöst und ein einheitliches Vorgehen bei Verdachts- und Betrugsfällen sichergestellt werden. Unsere landwirtschaftlichen Betriebe benötigen praktikable Übergangslösungen – beispielsweise bei Saatgut“, sagte Reimer. Der Ministerialdirektor warnte ausdrücklich vor jahrelangen Rechtsunsicherheiten in Folge einer neuen, unausgegorenen Verordnung, die viele Fragen offen lasse. Damit würde einerseits die Branche gelähmt und anderseits Verbraucherinnen und Verbraucher verunsichert. Dr. Tappeser und Reimer appellierten an die EU-Vertreter: „Eine Einigung um jeden Preis darf es nicht geben. Der Ökolandbau braucht stabile, praxistaugliche und in die Zukunft gerichtete Perspektiven.“

Staatssekretärin Dr. Tappeser wies in der Diskussion und in ihrem Schlusswort auf die Bedeutung des Ökolandbaus für den Erhalt der biologischen Vielfalt und dessen Potenzial für die heimische Wirtschaft hin. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen mehr heimische Biolebensmittel als eine Region wie Hessen derzeit liefern kann. Wir wollen die Wertschöpfung im Land halten und gleichzeitig den Verlust an Biodiversität stoppen, die Bodenfruchtbarkeit fördern und zu einer geringeren Gewässerbelastung durch Düngemittel beitragen. Deshalb sind wir bereit, viel in diesen Sektor zu investieren“, sagte die Staatssekretärin. Sie forderte daher Planungssicherheit für die Betriebe, keine Benachteiligung der Ökoproduktion durch verschärfte Rückstandsgrenzwerte, eine Neuregelung für Importware und koordinierte Aktionspläne der EU und des Bundes nach baden-württembergischem und hessischem Vorbild für mehr Ökolandbau. „Jede Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung muss sich am Ende daran messen lassen, ob sie den EU-Ökolandbau befördern und zu seiner positiven Entwicklung beitragen und das Vertrauen in den ökologischen Landbau stärken kann. Die im aktuellen Verordnungsvorschlag enthaltenen Vorstellungen der EU-Kommission von einer rechtlichen Neuaufstellung der Branche würden nach unserer Einschätzung zum Gegenteil führen.“

Hintergrundinformationen:

Die geltende Rechtsgrundlage des Ökologischen Landbaus (kurz EU-Öko-Verordnung) ist seit 2009 in Kraft sind. Im März 2014 hat die Europäische Kommission einen Entwurf zur Revision der EU-Öko-Verordnung vorgelegt mit dem Ziel, das Verbrauchervertrauen in diesem rasch wachsenden Sektor besser zu schützen und die Verordnung klarer und einfacher zu machen. Die sogenannte „Total-Revision der EU-Öko-Verordnung“ wird seither intensiv diskutiert und insbesondere von der Branche selbst abgelehnt.

Im Dezember 2014 hat die neue Europäische Kommission den Rat und das Parlament aufgefordert, ihre jeweiligen Positionen innerhalb eines halben Jahres festzulegen. Sollte sich keine Einigung abzeichnen, würde die Kommission den Vorschlag zurückziehen und durch eine neue Initiative ersetzen. Die lettische Ratspräsidentschaft will dafür im Mai 2015 einen Konsens im Rat der Europäischen Union erreichen. Berichterstatter im Europäischen Parlament ist der Grüne Martin Häusling. Er hat einen ersten, bereits mit den anderen Fraktionen abgestimmten Berichtsentwurf des Parlaments mit zahlreichen Änderungsanträgen für Ende April angekündigt.

In dieser entscheidenden Phase haben die Länder Baden-Württemberg und Hessen die wichtigsten Akteurinnen und Akteure zu einer Veranstaltung nach Brüssel eingeladen, um auszuloten, inwieweit die vorliegenden Verordnungsvorschläge zielführend sind und ob bzw. wo sich eine Einigung abzeichnet.

Vor dem Hintergrund einer stark wachsenden Nachfrage nach heimischen Ökoprodukten, haben Bundesländer wie Baden-Württemberg und Hessen umfassende Maßnahmenpakete aufgelegt, um in ihren Ländern den Ökologischen Landbau zu stärken und weiterzuentwickeln.

Informationen zum Aktionsplan „Bio aus Baden-Württemberg“ sind unter www.bio-aus-bw.de und www.mlr.-bw.de zu finden.

PM

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