Weg frei für Reform der Finanzierung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs in Baden-Württemberg

Nach monatelangen Verhandlungen haben sich das Ministerium für Verkehr und die kommunalen Landesverbände abschließend über die Aufstockung der Fördermittel für den Öffentlichen Personennahverkehr bei der anstehenden Reform der ÖPNV-Finanzierung geeinigt. Damit ist nun der Weg dafür frei, dass künftig die Stadt- und Landkreise die Mittel zugewiesen bekommen und diese Mittel vom Jahr 2021 an schrittweise von 200 Millionen auf 250 Millionen Euro pro Jahr steigen. Bereits bisher sind sie für die Organisation der Busverkehre verantwortlich. In Zukunft werden ihnen auch die Finanzmittel direkt zur Verfügung stehen. Damit können sie den ÖPNV in der Fläche zielgerichtet stärken.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Die von der Koalition vereinbarte ÖPNV-Offensive für Baden-Württemberg gewinnt weiter an Kontur. Durch die Einigung auf das weitere Vorgehen wird die Grundlage für eine bessere Finanzausstattung des ÖPNV und deutliche Verbesserungen gerade im Ländlichen Raum geschaffen. Insofern ist das eine Einigung von historischer Bedeutung.“

Verkehrsministerium und kommunale Landesverbände sind sich einig, dass mit der Neuorganisation der Finanzierung nun eine neue Qualität im ÖPNV in Baden-Württemberg möglich sein wird. Das Land und die Kommunen finanzieren die Mittelaufstockung jeweils hälftig. Nachdem sich Grüne und CDU bereits im Koalitionsvertrag vom letzten Jahr auf die Aufstockung verständigt hatten, haben nun auch die kommunalen Landesverbände nachgezogen. Über die genaue Vorgehensweise wurde lange gerungen. Dabei geht es auch um die Frage, wie die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel zukünftig auf die einzelnen Kreise verteilt werden. Die jetzt gefundene Einigung basiert darauf, dass alle Beteiligten einschließlich der Verbände der Verkehrsunternehmen den Schlüssel zur Neuverteilung der Mittel einvernehmlich entwickeln.

Für die kommunalen Landesverbände halten die Präsidenten des Landkreistages, Landrat Joachim Walter, des Städtetages, Oberbürgermeister Dr. Dieter Salomon, und des Gemeindetages, Roger Kehle, fest: „Wir freuen uns, dass neben der Aufgabenverantwortung nun auch die Finanzverantwortung auf kommunaler Ebene verankert wird. Damit erhalten wir neuen Gestaltungsspielraum, um flächendeckend attraktive Busverkehre organisieren zu können.“

Bei den Kommunen laufen die Vorbereitungen für den ersten Schritt der Finanzreform bereits auf Hochtouren. Um die Ausgleichszahlungen für Tarifvergünstigungen im Ausbildungsverkehr an die Busunternehmen ab Anfang 2018 rechtskonform sicherzustellen, werden neben der direkten Beauftragung eigener Verkehrsunternehmen insbesondere sogenannte Allgemeine Vorschriften (Satzungen) vorbereitet. Verkehrsministerium, kommunale Landesverbände und die Verkehrsverbände sind sich einig, dass über die Ausgestaltung der Allgemeinen Vorschriften mittelstandsfreundliche Lösungen gefunden werden sollen. Als nächstes ist aber erst einmal der Landtag gefordert. Die Landesregierung wird nun den Gesetzentwurf zwischen den Ressorts abstimmen und dann dem Landtag zur Beratung zuleiten. Eine umfassende Anhörung aller betroffenen Verbände war in den letzten Monaten bereits erfolgt.

Land und kommunale Verbände bieten zeitgleich der Branche mit ihren mittelständischen Busunternehmen einen „Pakt für den Mittelstand im ÖPNV“ an. Die Rahmenbedingungen sollen dabei im zunehmend durch Wettbewerb geprägten ÖPNV-Markt so gestaltet werden, dass der Mittelstand auch weiterhin eine starke Perspektive hat.

PM

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