Die überparteiliche Europa-Union Deutschland fordert die Europäische Kommission und den Rat der Europäischen Union auf, eine zeitnahe Anwendung des Rechtsstaatlichkeitsverfahrens gegen Ungarn zu prüfen. Das in Artikel 7 des EU-Vertrags niedergelegte Verfahren kann als ultima ratio einen Stimmrechtsentzug des Landes Rat der EU nach sich ziehen. Aufgrund der mangelnden Effektivität des Mechanismus durch die Voraussetzung der Einstimmigkeit, fordert der Verein die Europäische Kommission auf, weitere Sanktionsmöglichkeiten zu prüfen. Denkbar wären das Einfrieren von Mitteln europäischer Strukturfonds oder die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren.
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte und der Schutz von Minderheiten seien ebenso wie die Pressefreiheit und die Freiheit von Forschung und Lehre keine verhandelbaren Werte, sondern Grundwerte, auf denen die Europäische Union gegründet sei. Eine dauerhafte und anhaltende Verletzung dieser Werte müsse von allen beteiligten Akteuren und Institutionen sanktioniert werden, fordert die mit 17.000 Mitgliedern größte deutsche Bürgerinitiative für Europa.
Die Europa-Union sieht dabei auch die Fraktionen im Europäischen Parlament in der Pflicht, Diese müssten sicherstellen, dass ihre Mitglieder für die Einhaltung europäischer Grundwerte eintreten. Eine systematische Verletzung europäischer Werte müsse zum Ausschluss von Parteien aus den Fraktionen im Europaparlament führen.
Gemeinsam mit ihrem Jugendverband, den Jungen Europäischen Föderalisten, setzt sich sie Europa-Union seit 1946 für eine weitreichende Europäische Integration und ein Europa der Bürger ein. Bei seinem Bundeskongress Ende Mai verabschiedete der überparteiliche Verband seine europapolitischen Forderungen zur Bundestagswahl und positionierte sich in der aktuellen Debatte zur Zukunft der EU.
PM