Gentechnikfreiheit Baden-Württembergs ist keine Selbstverständlichkeit

Zu den Ergebnissen des GVO-Saatgut-Monitorings Baden-Württemberg für das Jahr 2016 erklärt Harald Ebner, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) aus Schwäbisch Hall/Hohenlohe und Sprecher seiner Fraktion für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik:

Baden-Württembergs Äcker sind gentechnikfrei. Das ist eine gute Nachricht! Damit das auch in Zukunft so bleibt, sind drei Dinge wichtig: ein vernünftiges neues Gentechnikgesetz, keine neuen EU-Anbauzulassungen für Genmais und Co. sowie die klare Bestätigung, dass auch neue Gentechnik wir CRISPR/Cas Gentechnik ist und genauso geregelt wird.

Das neue Gentechnikgesetz brauchen wir, um nationale Anbauverbote zu regeln. Minister Schmidt blockiert seit Jahren eine vernünftige Regelung, weil er partout nicht die Verantwortung für bundesweite Verbote tragen will – und sie stattdessen an die Bundesländer abschieben will. Wenn das aber am Ende jedes Bundesland anders regelt, bekommen wir einen Flickenteppich aus Regionen mit und ohne Gentechnik-Anbau. Ein solcher Flickenteppich droht auch auf EU-Ebene, wenn demnächst womöglich mit Unterstützung der Bundesregierung neue Genmaislinien für den Anbau in der EU zugelassen werden. Beides wäre der Anfang vom Ende der Gentechnikfreiheit in Baden-Württemberg, denn weder innerhalb Deutschlands noch auf dem gemeinsamen EU-Binnenmarkt ist eine dauerhafte Abschottung von Gentechnik-Saat- und Erntegut möglich. Auch Bienen und Pollen machen weder an Bundesländer- noch an Staatsgrenzen halt.

Zu allem Überfluss will sich Minister Schmidt jetzt auch noch vorbehalten, neue Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas nach eigenem Gutdünken von den Gentechnik-Regelungen auszunehmen. Dabei lässt das EU-Recht keine Zweifel offen: auch neue Gentechnik ist selbstverständlich Gentechnik und muss genauso reguliert, geprüft und gekennzeichnet werden. Das bestätigen auch Rechtsgutachten, unter anderem im Auftrag der Bundesregierung selbst.

PM

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