CDU Arbeitskreis Polizei: Wichtiges Signal an die Polizei

Die Einführung des § 114 StGB, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, sieht der Bezirksvorsitzende des CDU Arbeitskreis Polizei in Nordwürttemberg, Rainer Staib, als deutliches Signal und wichtige Entscheidung, um der zunehmenden Gewalt gegen Staatsdiener entgegen zu wirken.

Dass in den § 115 StGB auch die Beschäftigten der Rettungsdienst mit aufgenommen wurden, sieht Staib als dringende Ergänzung. Auch diese Personengruppe sei vermehrt Angriffen ausgesetzt, wenn beispielsweise Betrunkene die Verletztenversorgung behindern.

„Dieser Regierungsentwurf zeigt, dass die Problematik erkannt wurde“, so Staib. Zudem ist der neu geschaffene Tatbestand ein Bekenntnis der Politik an die Polizei, welches auch als richtiges und wichtiges Signal für die Beamtinnen und Beamte, welche jeden Tag ihren Kopf zum Wohle der Gesellschaft hinhalten müssen, verstanden wird. „Seit Jahren fordern wir einen eigenen Tatbestand, der die Angriffe auf Polizisten besonders bestraft.“

Die Kritik des Deutschen Anwaltvereins kann Staib nicht verstehen. Respekt lässt sich sicher nicht per Gesetz verordnen, jedoch zeigt der Sondertatbestand  zumindest den Ernst der Situation. Dieser wichtige Schritt ist erforderlich, um die Gewalt gegen Ordnungshüter einzudämmen. Immer häufiger werden Polizei und Staat als Gegner gesehen. Ob als einzelner Polizist  bei der Verkehrskontrolle oder der Staat insgesamt beim Thema Videoüberwachung. Dies zeigen zweideutige Banner („Bullen schlagen“), wie zuletzt bei einem Fußballbundesligaspiel.

Die Polizei ist eine Bürgerpolizei – zuvorkommend und hilfsbereit, die aber auch konsequent und bestimmend einschreiten können muss. Mehr Personal zur Verhinderung von Gewalt zu fordern, wie es der Anwaltsverein  aktuell verlautbart, ist alleine nicht zielführend. Das Mehr an Personal benötigt die Polizei zur Bewältigung ihrer Aufgaben und nicht zur Gewaltverhinderung. Hierfür braucht die Polizei eben mehr Eingriffsbefugnisse gegenüber Gewalttätern und den Respekt der gesamten Gesellschaft.

PM

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