Am heutigen Freitag hat der Bundesrat den Änderungen an der nationalen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie mit einer Reihe von eigenen Nachbesserungsvorschlägen zugestimmt. „Wir begrüßen, dass nun über den Bundesrat den Forderungen insbesondere der Kreditwirtschaft gefolgt wird und unterstützen dabei die Arbeit der Landesregierung“, betont Wolfgang Grenke, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK).
Infolge der Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht war bei den Kreditinstituten große Unsicherheit bei der Vergabe von Immobilienkrediten an Verbraucher entstanden. Teilweise mussten Kredite, die nach alter Rechtslage unproblematisch gewährt worden wären, vor dem Hintergrund der neuen und viel strengeren Regeln abgelehnt werden. Insbesondere ältere Menschen waren praktisch von der Kreditvergabe ausgeschlossen.
„Mit den heute verabschiedeten Änderungsvorschlägen kommen wir auf den richtigen Weg“, stellt Grenke fest. So sieht der Beschluss des Bundesrates neben der Konkretisierung von Rechtsbegriffen zur Beseitigung der herrschenden Rechtsunsicherheit auch vor, dass für Bau- und Renovierungsdarlehen aber genauso Immobilienverzehrkredite gewisse Ausnahmeerleichterungen gelten sollen. Besonders wichtig aus Sicht der Kreditwirtschaft ist die Schaffung von Ausnahmetatbeständen in der Kreditwürdigkeitsprüfung für Altkredite, die unter anderen gesetzlichen Bedingungen geschlossen wurden, sowie Neukredite, die der Anschlussfinanzierung
dienen.
Abschließend unterstreicht Grenke, dass die nun auf den Weg gebrachten Nachbesserungen nicht notwendig gewesen wären, wenn von vornherein bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben mit mehr Augenmaß und handwerklichem Geschick agiert worden wäre. „Die noch geltende Umsetzung hat nicht für mehr Verbraucherschutz gesorgt, sondern im Gegenteil viele Verbrauchergruppen von einer vertretbaren Kreditversorgung abgeschnitten und damit auch die Wirtschaft ausgebremst. Das ändert sich nun hoffentlich.“
PM