Gemeinsame Presseinformation des Staats- und des Innenministeriums zur heutigen Berichterstattung über die Maßnahmen Innere Sicherheit und Terrorabwehr:

 „Oberstes Ziel der Landesregierung ist es, bestmöglich für die Sicherheit der Menschen im Land zu sorgen. Sie konzentriert sich bei ihren Maßnahmen dabei auf Gefährder. Von ihnen geht die Gefahr schwerwiegender Straftaten aus. Deshalb muss dieser Personenkreis stärker, effektiver und gezielter überwacht werden, um schwere und schwerste Straftaten zu verhindern und alles dafür zu tun, dass es erst gar nicht zu einem Anschlag kommt.

In diesem Zusammenhang hat die Landesregierung über anstehende Maßnahmen informiert. Unter anderem soll die Polizei im Land die Möglichkeit bekommen, Telekommunikationsdaten von Gefährdern zur Gefahrenabwehr zu nutzen.

Es geht dabei nicht um die Einführung der Vorratsdatenspeicherung – diese wurde bereits 2015 im Telekommunikationsgesetz auf Bundesebene eingeführt. Es geht darum, dass Baden-Württemberg auf Landesebene die gesetzliche Grundlage dafür schafft, dass die Sicherheitsbehörden im Land auf Daten des besagten Personenkreises zugreifen können, die auf Grundlage der Bundesgesetzgebung ohnehin bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert sind. Von den mehr als zehn Millionen Menschen, die in Baden-Württemberg leben, betrifft das nur einen winzigen Bruchteil.

Die Erfahrungen zeigen: Gefährder nutzen Internet-Telefonie, Messengerdienste, E-Mails und andere Soziale Medien regelmäßig zur Vorbereitung schwerster Straftaten. Die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden müssen mit neuen technischen Möglichkeiten des Netzes Schritt halten – etwa auch hinsichtlich verschlüsselter Daten. Die Koalition ist sich einig, dass es gerade im Bereich der Prävention gesetzliche Regelungen für die erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen braucht und hat bereits im Rahmen der Koalitionsverhandlungen entsprechende Maßnahmen anvisiert.“

PM

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