Bundestag droht aufgebläht zu werden – Rechtzeitige Reform des Wahlrechts versäumt

Spätestens seit der letzten Wahlrechtsreform ist bekannt, dass der nächste Bundestag sehr groß werden könnte. Nach dem Bundeswahlgesetz liegt seine Mindestgröße bei 598 Abgeordneten. Durch eine steigende Zahl von Überhang- und Ausgleichmandaten könnte er von derzeit 630 auf rund 700 Abgeordnete anwachsen.

„Union und SPD standen als Mehrheitsfraktionen in der besonderen Verantwortung. Sie haben das Thema Wahlrechtsreform jedoch schleifen lassen“, kritisiert Matthias Gastel, Bundestagsabgeordneter der Grünen. Nun ist es für die anstehende Wahl im Herbst 2017 zu spät, weil in den meisten Wahlkreisen bereits die Kandidaten nominiert und Landeslisten aufgestellt wurden. „Wir Grüne haben schon seit der letzten Wahlrechtsreform Gesprächsbereitschaft signalisiert. Dabei hatten wir eine Reduzierung der Direktwahlkreise ins Gespräch gebracht. Wir hatten dazu auch parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht. Diese Vorschläge zur Begrenzung der Anzahl der Abgeordneten wurden bislang abgelehnt“, erläutert Gastel. Und weiter: „Fest steht für uns, dass sich bei einer Wahlrechtsreform das Zweitstimmenergebnis und damit der Wille der Wählerinnen und Wähler in der Zusammensetzung des Bundestages eins zu eins widerspiegeln muss. Jede abgegebene Stimme muss uns gleich viel wert sein. Dieser demokratische Grundsatz muss Ausgangspunkt jeder Überlegung sein. Das ist mit dem bisher bekannten Vorschlag des Bundestagspräsidenten zu einer Festlegung einer Obergrenze von 630 Abgeordneten (bei Beibehaltung von 299 Direktwahlkreisen) nicht gegeben. Wir Grüne wollen, dass sich die Parteien gemeinsam an eine Reform des Wahlrechts machen, mit der nach demokratischen Prinzipien die Anzahl der Mandate begrenzt wird. Unser Gesprächsangebot gilt weiter.“

PM

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/politik/40098/

Schreibe einen Kommentar