Durch eine Neuordnung der Finanzströme im öffentlichen Personennahverkehr macht das Land das Bus- und Bahnfahren zukünftig attraktiver. Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL erklärte dazu am Freitag, 23. Dezember: „Durch die Neuordnung der Finanzierung können wir den ÖPNV in Baden-Württemberg noch besser machen“. Alle Beteiligten hätten sich auf eine Reform der ÖPNV Finanzierung verständigt, die die jeweiligen Interessen berücksichtigt. Ziel sei es, mehr Menschen in Busse und Bahnen zu bringen und „zwar in allen Städten, Gemeinden und Landkreisen“ des Landes.
Am Dienstag hat der Ministerrat den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG) und des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) zur Anhörung freigegeben. Das Verkehrsministerium, der Landkreistag, der Städtetag und die beiden Verkehrsverbände VDV Baden-Württemberg (Verband deutscher Verkehrsunternehmen) und WBO (Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer) sowie die Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg haben sich auf eine ÖPNV-Finanzreform verständigt.
Jährlich werden derzeit rund 200 Millionen Euro vom Land aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs für die Finanzierung des Linienbus- und Straßenbahnverkehrs bereitgestellt. Diese Mittel haben sich insbesondere in ländlichen Regionen zu einer zentralen Finanzierungssäule für das gesamte ÖPNV-Angebot entwickelt. Im Rahmen der Finanzreform werden die Finanzierungsströme nun grundlegend neu geordnet.
Die Reform werde in zwei Stufen umgesetzt: In der ersten Stufe (zum 1. Januar 2018) würden Mittel in Höhe der bisherigen Ausgleichsleistungen (rund 200 Millionen Euro pro Jahr) unter Beibehaltung der bisherigen Verteilung zwischen den Kreisgebieten (Status Quo-Verteilung) vollständig kommunalisiert.
„Wir wollen damit Stabilität im ÖPNV-System sicherstellen und den kommunalen Aufgabenträgern sowie den Verkehrsunternehmen Zeit für eine Anpassung geben“, erläuterte Minister Hermann. In der zweiten Stufe vom Jahr 2021 an sollen die Mittel stufenweise um 50 Millionen Euro auf rund 250 Millionen Euro (ab 2023) erhöht werden. Der Betrag soll je zur Hälfte aus originären Landesmitteln und dem kommunalen Finanzausgleich erbracht werden. Daher berücksichtige der Gesetzentwurf die durch die Reform ebenfalls notwendige Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes. Damit werde künftig mehr Geld für einen guten ÖPNV im Land zur Verfügung stehen.
Gleichzeitig ist in dem nun vom Ministerrat zur Anhörung freigegebenen Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Status Quo-Mittelverteilung durch einen weiterentwickelten Verteilungsschlüssel stufenweise ab dem Jahr 2021 abgelöst werden wird. Dieser enthalte raumstrukturelle, sowie ÖPNV- und leistungsbezogene Parameter. „Wir wollen mit einem Mix aus stabilisierenden Faktoren, wie der Fläche der Aufgabenträger und dynamischen Elementen, wie dem Angebotsumfang und der Fahrgastentwicklung, einen guten ÖPNV im ländlichen Raum und in urbanen Regionen sicherstellen“, erklärte Minister Hermann. Durch die angestrebte, stufenweise Erhöhung der Mittel solle sichergestellt werden, dass es „keine Verlierer, aber viele Gewinner“ gebe. „Die Reform soll einen Beitrag zu unserem Ziel leisten, den ÖPNV landesweit auszubauen und die Fahrgastzahlen wesentlich zu steigern.“
Sichergestellt wird, dass die Zeitkarten im Ausbildungsverkehr, die von Schülerinnen und Schülern genutzt würden, in Höhe von mindestens 25 Prozent gegenüber den Fahrscheinen für Erwachsene vergünstigt werden. Hierfür müssen die Stadt- und Landkreise zwingend allgemeine Vorschriften nach europäischem Recht erlassen. Mit den übrigen, nicht hierfür benötigten Mitteln können die kommunalen Aufgabenträger weitere Rabatte umsetzen oder diese zur Finanzierung von Fahrplanangeboten im Bus- und Straßenbahnverkehr verwenden.
Hintergrund:
Die bisherigen Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG waren seit 2007 pauschaliert. Dies war in dieser Form nach europäischem Recht fragwürdig und muss in einen rechtskonformen Zustand überführt werden. Über ihre Kernfunktion (Rabattierung von Fahrscheinen des Ausbildungsverkehrs) hinaus haben sich die Ausgleichsleistungen zu einer wichtigen Finanzierungssäule des ÖPNV entwickelt.
Mit der Reform macht das Land von einer Öffnungsklausel im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Gebrauch und ersetzt die bundesgesetzliche durch eine landesgesetzliche Regelung. „Herzstück der Reform“ ist die Zusammenführung der Finanzverantwortung mit der Zuständigkeit der Stadt- und Landkreise als kommunale Aufgabenträger für Busse und Stadtbahnen zum 1. Januar 2018. Dabei werden die Interessen der Verkehrsunternehmen, die bislang einen direkten gesetzlichen Ausgleichsanspruch gegen das Land hatten, durch die Ausgestaltung der Reform gewahrt. Dies gilt insbesondere auch für die kleinen und mittelständischen Unternehmen des WBO. Es ist künftig Sache des jeweiligen Aufgabenträgers, das für ihn passende Instrument zu nutzen.
Der gefundenen Einigung ging ein jahrelanger Beteiligungs- und Moderationsprozess voraus. Eine Reform wurde von der vorherigen Landesregierung 2014 zurückgestellt und nunmehr neu verhandelt. Zukünftige Handlungsgrundlage für die kommunalen Aufgabenträger ist die Rechtsverordnung (EG) Nr. 1370/2007. Hiernach können allgemeine Vorschriften zur Festsetzung von Höchsttarifen erlassen oder öffentliche Dienstleistungsaufträge ausgeschrieben werden.
PM