Hattenhofen: Neues vom Haupt,- Bau- und Ordnungsamt

Aus dem Gemeinderat

Bauanträge:

Einstimmig hat der Gemeinderat dem Bau einer Fahrzeughalle mit Ausstellungsräumen und Werkstatt in der Friedhofstraße 40, dem Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Am Ochsen 4 sowie der Überdachung eines Abladeplatzes auf dem Grundstück Bühlweg 8 zugestimmt. Dem Wohnhausanbau Im Steigle 9 hat der Gemeinderat im Rahmen einer Bauvoranfrage die Zustimmung zur Planung einstimmig in Aussicht gestellt.

Niedrige Arbeitslosenquote:

Stand Oktober gibt es in Hattenhofen 35 Arbeitslose, darunter fünf Langzeitarbeitslose. Vier Personen sind Ausländer, vier Personen sind alleinerziehend. Damit liegt die Arbeitslosenquote im Ort etwas über einem Prozent der Gesamtbevölkerung.

Bebauungsplanverfahren Zebedäi:

Einstimmig hat der Gemeinderat nach kurzer Aussprache sowie Abwägung der öffentlichen und privaten Belange den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren Zebedäi gefasst. Damit ist auch dieses Bebauungsplanverfahren zum Abschluss gebracht und sorgt für planungsrechtliche Rechtssicherheit in diesem Plangebiet.

Ledergasse 2 + 4:

Die Verwaltung konnte darüber informieren, dass zwischenzeitlich die Baugenehmigung für das Bauvorhaben der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Hattenhofen Ledergasse 2 + 4 vorliegt und sich Wohnungsinteressenten bei der Gemeinde gerne melden können.

Weitere Wasserleitung in der Friedhofstraße sanierungsbedürftig:

Bürgermeister Jochen Reutter musste in der Sitzung den Gemeinderat leider darüber informieren, dass zwischenzeitlich auch im Bereich der Gebäude Friedhofstraße Nr. 40 bis 46 die Wasserleitung an verschiedenen Stellen korrodiert ist und hohe Wasserverluste aufgetreten sind. Aufgrund dieser Tatsache hat sich die Verwaltung in einer Eilentscheidung dazu entschieden, den Austausch der Wasserleitung zwischen Gebäude Friedhofstraße Nr. 40 und 46 durchführen zu lassen. Die Arbeiten sind zwischenzeitlich angelaufen und werden voraussichtlich bis Ende der Woche fertiggestellt. Der Gemeinderat hat der Eilentscheidung der Verwaltung einstimmig zugestimmt.

Beteiligungsbericht der Gemeinde:

Nach § 105 Absatz 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie beteiligt ist, zu erstellen. Die Gemeinde Hattenhofen ist insbesondere an der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft mbH, der Hattenhofer Solarstrom GbR, der Kreisbaugesellschaft mbH Filstal, der Volksbank Göppingen sowie der Bürgerenergiegenossenschaft Voralb beteiligt. Der Gemeinderat hat von dem Beteiligungsbericht zustimmend Kenntnis genommen.

Sanierung der Grundschule steht bevor:

In einem großen Vergabepaket hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen die Sanitärarbeiten, die Abbruch- und Rohbauarbeiten, die Stukkateurarbeiten, die Fensterarbeiten, die Metallbauarbeiten, die Trockenarbeiten, die Malerarbeiten, die Fliesenarbeiten, die Parkettarbeiten, die Bauschreinerarbeiten, die Sonnenschutzarbeiten, die Gerüstarbeiten sowie Klempner-, Zimmermanns- und Blitzschutzarbeiten einstimmig an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Damit kann Mitte Januar 2017 mit der Sanierung und der Umnutzung des Altbaus der Grundschule Hattenhofen begonnen werden. Nach derzeitigem Bauzeitenplan ist davon auszugehen, dass die Arbeiten bis Mitte des Jahres abgeschlossen werden sein können. Ebenso ist nach derzeitigem Vergabestand davon auszugehen, dass die anvisierten Kosten von ca. einer Million Euro eingehalten werden können.

Ausbau Oberholzweg:

Eingangs informierte der Vorsitzende darüber, dass der Gemeinderat am 29. Juni 2016 über die Ausbauplanung des Oberholzweges in Kenntnis gesetzt wurde. Hierzu fand Ende Juli eine Eigentümerversammlung statt, die verschiedene Anregungen zur Ausbauplanung des Oberholzweges erbrachte. Zwischenzeitlich wurde der Gemeinderat über diese Anregungen informiert und die Verwaltung gebeten, die Anregungen, so weit sie technisch machbar sind, in die Planung einzuarbeiten. Nunmehr liegt ein überarbeiteter Planentwurf zum Ausbau des Oberholzwegs vor, den Dipl. Ing. Uwe Straub vom Ing. Büro VTG Straub in der Sitzung vorstellte. Der Planer informierte insbesondere darüber, dass die Ausbauplanung auf das verkehrstechnisch absolute Minimum beschränkt wurde, um die erschließungsbeitragspflichtigen Straßenbaukosten weiter zu minimieren. Wie schon in früheren Sitzungen ausgeführt, erfolgt der Ausbau des Oberholzweges im Rahmen des bestehenden Bebauungsplanes. Ergänzend wies Dipl. Ing. Straub darauf hin, dass verschiedene Kanalanschlussmaßnahmen sowie in Teilbereichen ein Austausch der Wasserleitung erforderlich ist. Der Ausbaustandard des Oberholzwegs ist wie bei den sonstigen Ortsstraßen vorgesehen. Als Randeinfassung kommt ein Granitstein zur Ausführung, der als Tiefbord mit einem entsprechenden Anschlag ausgeführt wird.

In seiner abschließenden Beschlussfassung stellte der Gemeinderat einstimmig die Planung zum Ausbau des Oberholzwegs fest und beschloss die Ausschreibung der Maßnahme. Insgesamt ist von einem Investitionsvolumen von ca. 510.000 Euro auszugehen, wovon ca. 320.000 Euro auf den Straßenbau entfallen. Maßnahmen im Bereich der Kanalisation und Wasserversorgung erfordern insgesamt Aufwendungen für die Gemeinde in Höhe von ca. 190.000 Euro.

Etat 2017: Die Verwaltung erläutert die Eckdatenberatung im Januar:

Die Daten des Haushaltsplans für 2017 erläutert von Finanzfachfrau Stefanie Rieger vom Verwaltungsverband nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Beratung und Beschlussfassung erfolgt in der Sitzung am 18. Januar. Die Orientierungsdaten für den Haushaltsplan basieren auf den bundesweiten Steuerschätzungen vom Mai und November diesen Jahres. Hinzu kamen noch die Ergebnisse aus den Verhandlungen einer gemeinsamen Finanzkommission zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Städten und Gemeinden des Landes. Nach intensiven Verhandlungen konnte Anfang November ein Ergebnis erzielt werden. Nach Auffassung des Gemeindetags Baden-Württembergs konnte mit dem Land trotz aller unterschiedlichen Auffassungen eine Verständigung in der Form eines umfassenden Gesamtpakets erzielt werden. Dieses gefundene Ergebnis ist aus kommunaler Sicht zwar nach wie vor kein Anlass für Freudensprünge, angesichts der Ausgangsposition des Landes ist es gleichwohl gelungen, bedeutende kommunale Anliegen einer Lösung zuzuführen. Insbesondere konnte erreicht werden, dass weiterhin 23 Prozent des Landeshaushalts an die Kommunen fließen. Darüber hinaus leisten die Kommunen einen Konsolidierungsbeitrag an das Land, der sich von 315 Millionen Euro jährlich auf 515 Millionen Euro erhöht hat.

 

Laufender Betrieb erwirtschaftet Überschuss, Investitionen bedingen Rücklageentnahmen:

Der Haushaltsplan ist ausgeglichen

 

PM

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