Der Bundestag hat den Ausbaugesetzen zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 und damit der Planung für die Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes der nächsten 10 bis 15 Jahre abschließend zugestimmt. Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL erklärte dazu am Freitag: „Bei den Straßenprojekten wurde das Land üppig bedient. Der Einsatz vieler politischer Akteure führte dazu, dass noch mehr Projekte in den ‚Vordringlichen Bedarf aufgenommen wurden, als das Land angemeldet hatte. Im Schienenverkehr wurde zwar der Ausbau der internationalen Strecke Stuttgart-Zürich, der sogenannten Gäubahn, wieder in den vordringlichen Bedarf hochgestuft. Allerdings wurden viele andere wichtige Schienenprojekte im Südwesten leider nicht berücksichtigt. So ist ein Drittel des Schienennetzes in Baden-Württemberg noch immer nicht elektrifiziert. Das passt nicht zu dem Ziel, den Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Im Interesse des Klimaschutzes und einer modernen und zukunftsfähigen Mobilitätspolitik wären erheblich größere Investitionen in die Schieneninfrastruktur notwendig.“
Viele wichtige Schienenprojekte im Land stehen nicht im BVWP
Viele vom Land zum Ausbau oder zur Elektrifizierung angemeldete Bahnstrecken stehen nicht im neuen BVWP, obwohl sie für den Güter- und Personenverkehr und als Verbindung von Oberzentren wichtig sind. Dazu zählen Hochrheinbahn, Bodenseegürtelbahn, Zollernbahn und Brenzbahn sowie Schienenengpässe in der Region Stuttgart wie die Wendlinger Kurve oder der Bau des fünften und sechsten Gleises nördlich von Stuttgart-Feuerbach.
Vielzahl der Straßenprojekte müsste sinnvoll priorisiert werden
Wie vom Land vorgeschlagen, hat der Bund den Ausbau großer Teile der Autobahnachsen A 5, A 6, A 8 und A 81 in den ‚Vordringlichen Bedarf‘ gehoben. Engpässe auf diesen vielbefahrenen Straßen können damit beseitigt werden. Anders als bei der Schiene hat der Bund bei den Straßen fast alle Vorhaben in den ‚Vordringlichen Bedarf‘ aufgenommen. So werden dort für Baden-Württemberg rund 9,5 Milliarden Euro für laufende Projekte und Projekte des ‚Vordringlichen Bedarfs‘ aufgeführt im Vergleich zu 0,7 Milliarden Euro im weiteren Bedarf. Das heißt: Fast alles wird als vorrangig erklärt. Minister Hermann sagte: „Meine Sorge ist, dass mal wieder zu viel versprochen wird. Das sind gewaltige Summen, die investiert werden sollen. Um all diese Projekte umzusetzen, würden wir erheblich mehr Personal in der Straßenbauverwaltung brauchen.“ Außerdem wäre eine sinnvolle Prioritätensetzung bei der Planung und Realisierung der wirklich wichtigen Vorhaben nötig.
Wasserstraßen: Sanierung der Neckarschleusen muss effizient geplant werden
Die Verlängerung der Neckarschleusen zwischen Mannheim und Plochingen wurde in den ‚Vordringlichen Bedarf‘ des BVWP aufgenommen. Dadurch kommt der Bund endlich der mit dem Land geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zum Ausbau der Schleusen nach. „Für eine Verlagerung von Verkehren auf die Binnenwasserstraßen ist eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur nötig. Damit die Neckarschleusen saniert und für 135 Meter lange Schiffe verlängert werden können, muss der Bund seine Planungskapazitäten zwingend erhöhen und effizienter als bisher einsetzen“, sagte Minister Hermann abschließend.
PM