„Wir brauchen dringend wirksame Instrumente, um die Zukunft der Mobilität nachhaltig gestalten zu können“, sagte Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann am Freitag, 4. November in seiner Rede im Bundesrat über eine Weiterentwicklung der Umweltzonen und über Rahmenbedingungen für automatisiertes Fahren.
Die Landesregierung hatte am 19. Oktober dem Bundesrat einen Verordnungsentwurf zur Schaffung der blauen Plakette vorgelegt. Ziel ist es, die Regeln für die Umweltzonen zu verschärfen. Die Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten nur noch emissionsarme Fahrzeuge mit einer blauen Plakette in die Umweltzonen einfahren zu lassen. Um eine blaue Plakette einzuführen müsste aber der Bund die 35. Bundesemissionsschutzverordnung entsprechend ändern. Minister Hermann betonte: „Ziel unseres Antrages ist es, die Luftschadstoffbelastung in unseren Städten in den Griff zu bekommen. Bei Nichteinhaltung der Grenzwerte drohen empfindliche Strafzahlungen und vor allem Fahrverbote für alle Dieselfahrzeuge in Innenstädten. Das wollen wir verhindern.“ In einer blauen Umweltzone dürften künftig nur noch Euro-6-Dieselfahrzeuge und Autos mit Benzinantrieb ab Euro 3 fahren.
Die Entscheidung über die Einführung einer blauen Umweltzone läge bei den Kommunen. Der Bundesrat hatte schon im November 2013 mehrheitlich die Bundesregierung gebeten, die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35.BImSchV) rasch zu ändern. Dies würde eine eindeutige Kennzeichnung von Euro 6/VI-Fahrzeugen mit einer neuen Plakette ermöglichen. „Nur saubere Dieselmotoren sind zukunftsfähig und werden sich gewinnbringend exportieren lassen, die Änderung der Verordnung ist also auch eine industriepolitische Notwendigkeit. Unterstützen Sie die Verordnung aus Baden-Württemberg zur Schaffung der blauen Plakette“, appellierte Minister Hermann an die Länderkammer.
In einer zweiten Rede äußerte er sich zur Änderung des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr (WÜ). Dadurch würde die Rechtssicherheit hinsichtlich der bereits im Verkehr befindlichen Assistenz- bzw. automatisierten Systeme hergestellt und die weitere Entwicklung automatisierten Fahrens unterstützt werden. Hermann dazu: „Das Gesetz zur Änderung des Wiener Übereinkommens ist der erste, wichtige Schritt, um automatisierte Systeme im öffentlichen Straßenverkehr zu ermöglichen. Weitere Schritte des Gesetzgebers müssen jetzt folgen.“
Nach dem neu eingefügten Artikel gelten Fahrzeugsysteme als sicher, wenn sie entweder den Anforderungen der technischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE-Regelungen) entsprechen, oder durch den Fahrer übersteuerbar oder abschaltbar sind. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss der Führer eines Fahrzeuges nicht mehr konstant und unter jeglichen Umständen sein Fahrzeug beherrschen können. „Die Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen, die Verkehrsmittelwahl, die Nachhaltigkeit, den Klimaschutz und auf die Verkehrssicherheit sind bisher offen. Wir dürfen sie aber bei aller Euphorie für die neue Technik nicht aus den Augen verlieren“, mahnte Hermann. Datenschutzrechtliche Fragestellungen müssten zudem sorgfältig geprüft werden. Auch in der Übergangsphase hin zum vollautomatisierten Fahren müsse das sichere und zuverlässige Miteinander von herkömmlichen und teilautomatisierten, hoch- und vollautomatisierten Fahrzeugen und vor allem mit Fußgängern und Radfahrern gewährleistet sein.
Die höchste Automatisierungsstufe, nach der ein Fahrzeug führerlos betrieben werden kann, bleibt weiterhin ausgeschlossen. Jedes Fahrzeug benötigt laut dem WÜ, wenn es in Bewegung ist, einen Fahrer. „Das autonome und vernetzte Fahren und vor allem die Reduktion von Luftschadstoffen sind bedeutende Zukunftsthemen, denen wir uns nicht verschließen können. Wir müssen über die Änderung des Wiener Übereinkommens hinaus mehr wirksame Instrumente schaffen, um die Zukunft der Mobilität nachhaltig zu gestalten. Um die Gesellschaft auf die neuen Technologien vorzubereiten, muss sie langsam an die Technik herangeführt und für den angemessenen Umgang mit ihr sensibilisiert werden“, so Minister Hermann weiter.
Die Notwendigkeit einer Wirkungsuntersuchung hatte auch die Verkehrsministerkonferenz auf ihrer Sitzung vom 5./6. Oktober 2016 festgestellt. In Baden-Württemberg werden diese Fragen in einer Untersuchung durch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) im Auftrag der e-mobil BW systematisiert und untersucht.
Weitere Informationen
Fragen-Antworten-Papier zur blauen Plakette: https://vm.baden-wuerttemberg.de/index.php?id=12539
PM