Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, kurz ELR, ist das Förderprogramm des Landes speziell für den Ländlichen Raum. Gefördert werden können Projekte von Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden. Insgesamt 655 Projekte in 354 Gemeinden profitieren von der Förderung.
„Grün-Rot steht für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Wir haben im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum einige Neuerungen umgesetzt, die jetzt greifen: Lebendige Ortskerne sind stärker im Fokus der Förderung als bisher, so genannte Schwerpunktgemeinden erhalten für ihre langfristigen und fundierten Planungen einen Fördervorrang und mehr Geld. Damit bieten wir mit dem ELR ein maßgeschneidertes Instrument an, das auf die Herausforderungen des Ländlichen Raums zugeschnitten ist. Die hohe Zahl an Aufnahmeanträgen und die inhaltliche Bandbreite an Projekten zeigt uns, welche Bedeutung und Akzeptanz das Programm im Ländlichen Raum hat. Mit insgesamt 60,7 Millionen Euro stärken wir das Land in der Fläche und geben gezielte Impulse für die Zukunft unserer Heimat“, sagte der Minister für Ländlichen Raum, Alexander Bonde, bei der Bekanntgabe der ELR-Programmentscheidung 2015.
655 Projekte erhalten Förderung
Insgesamt 655 Projekte in 354 Gemeinden profitieren von der Förderung. „Mit den zur Verfügung stehenden Landesmitteln in Höhe von 48,2 Millionen Euro unterstützen wir dieses Jahr 163 kommunale Maßnahmen, 220 private Wohnbauprojekte und 272 gewerbliche Investitionsvorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 400 Millionen Euro“, sagte Bonde. Neben der jetzt getroffenen Programmentscheidung in Höhe von 48,2 Millionen Euro stellt das Land in diesem Jahr für die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ weitere acht Millionen Euro und für Projekte der LEADER-Aktionsgruppen zusätzlich 4,5 Millionen Euro an Landesmitteln über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bereit. „Dies zeigt deutlich die hohe Bedeutung, die die Landesregierung unseren Ländlichen Räumen zumisst“, so Bonde abschließend.
Weitere Informationen
Entsprechend der Koalitionsvereinbarung hat die Landesregierung das ELR als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum weiterentwickelt und zielgenau auf Gemeinwohlinteressen ausgerichtet. Die neue Verwaltungsvorschrift gilt seit Januar dieses Jahres. Neuerungen im ELR sind folgende Aspekte, die bei der Auswahl von Förderprojekten besondere Berücksichtigung finden:
- interkommunale Zusammenarbeit
- aktive Bürgerbeteiligung
- Innenentwicklung
Zudem können Gemeinden, die unter Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger einen besonderen Entwicklungsbedarf aufzeigen und klare Konzepte erstellen
- zur Gestaltung des demografischen Wandels
- zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung
- sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft
als Schwerpunktgemeinde im ELR bis zu fünf Jahre anerkannt werden. Diese Anerkennung ist jährlich nur für wenige Gemeinden möglich. Die Gemeinden erhalten dadurch im ELR einen Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz. Voraussetzung für diese Anerkennung ist eine mit der Bürgerschaft erarbeitete umfassende Entwicklungskonzeption.
Mit dem ELR als zentralem und flexiblem Förderinstrument für den Ländlichen Raum unterstützt das Land die nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlich geprägten Gemeinden. Ziel ist es, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den demografischen Veränderungsprozess zu gestalten, die dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur des Landes zu erhalten und der Abwanderung aus den Dörfern in die Städte entgegenzuwirken.
Die Förderschwerpunkte Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen des ELR sprechen zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik an. Damit gibt das Land den Gemeinden die Möglichkeit, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben. Besonderer Wert wird auf die Stärkung der Ortskerne und die Reduktion des Flächenverbrauches gelegt. Wichtig sind auch die Bereitstellung neuer zukunftsfähiger Arbeitsplätze sowie die Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen. Der Erhalt einer wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie die Sicherung der gemeindlichen Infrastruktur haben ebenfalls eine hohe Priorität.
Die Umnutzung vorhandener und oft leerstehender Bausubstanz und umfassende Gebäudemodernisierungen sollen zum einen die Ortskerne stärken und zum anderen den Flächenverbrauch im Außenbereich durch weniger Baugebiete reduzieren. Das ELR unterstützt beispielsweise die Umnutzung und den Erhalt ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude, die Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes in den Gemeinden sowie den Bau von Lebensmittelläden und Dorfgemeinschaftshäusern.
Für die Aufnahme in das jeweilige Jahresprogramm stellen die Städte und Gemeinden sowie die interkommunalen Zusammenschlüsse Aufnahmeanträge mit kommunalen oder interkommunalen Infrastrukturprojekten, privaten Wohnbauprojekten und privaten gewerblichen Projekten.
Die Aufnahmeanträge in das Jahresprogramm werden auf Ebene des Landratsamtes nach der Beratung in den dort angesiedelten Koordinierungsausschüssen priorisiert und den Regierungspräsidien vorgelegt. Diese legen dem Ministerium für jeden Regierungsbezirk einen Entscheidungsvorschlag nach Prioritäten vor.
Kreis Anzahl Projekte Zuschuss in Euro
Alb-Donau-Kreis 28 1.690.890
Baden-Baden 1 200.000
Biberach 22 1.376.150
Böblingen 1 62.720
Bodenseekreis 10 687.760
Breisgau-Hochschwarzwald 21 1.458.130
Calw 23 1.995.820
Emmendingen 7 697.570
Enzkreis 8 248.670
Esslingen 4 106.760
Freudenstadt 12 759.040
Göppingen 15 684.720
Heidenheim 21 1.777.540
Heilbronn 24 1.099.170
Hohenlohekreis 6 1.668.850
Karlsruhe 18 505.830
Konstanz 6 384.780
Lörrach 9 646.810
Ludwigsburg 6 208.850
Main-Tauber-Kreis 37 1.783.385
Neckar-Odenwald-Kreis 36 1.947.440
Ortenaukreis 26 2.466.030
Ostalbkreis 39 4.370.635
Rastatt 3 120.000
Ravensburg 21 2.055.450
Rems-Murr-Kreis 11 844.810
Reutlingen 25 2.074.030
Rhein-Neckar-Kreis 12 657.210
Rottweil 19 2.078.980
Schwäbisch Hall 49 3.706.470
Schwarzwald-Baar-Kreis 14 884.540
Sigmaringen 44 3.149.540
Tübingen 6 217.500
Tuttlingen 20 2.178.380
Waldshut 12 1.517.920
Zollernalbkreis 19 1.856.830
Summe 655 48.169.210
PM