Verkehrsminister Winfried Hermann und Staatssekretärin Gisela Splett, MdL haben heute im Rahmen einer Landespressekonferenz das Straßensanierungsprogramm 2015 vorgestellt. „Mit dem Sanierungsprogramm führen wir den im Jahr 2011 eingeleiteten Paradigmenwechsel im Straßenbau fort und räumen Erhaltung und Sanierung allerhöchste Priorität ein“, so Minister Hermann. Die Präsentation der Listen des Erhaltungsprogramms für Bundes- und Landesstraßen sowie Bauwerke und Brücken war für den Nachmittag bei der Straßenbaukonferenz vor rund 200 angemeldeten Zuhörerinnen und Zuhörern vorgesehen.
Das Land ist zur Sicherstellung einer funktionierenden Wirtschaft und zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Landesteilen auf ein leistungsfähiges Straßennetz angewiesen. Die Erhaltung der bestehenden Straßeninfrastruktur ist hierbei von herausragender Bedeutung. „Aufgrund des zunehmenden durchschnittlichen Alters der Straßeninfrastruktur und der ständig steigenden Nutzungsanforderungen stellt unser Ziel, die Straßen in einen sicht- und vor allem spürbar besseren Zustand zu bringen, eine große Zukunftsaufgabe dar“, so der Minister. Staatssekretärin Splett ergänzte: „Es ist daher folgerichtig und ein großer Erfolg unserer Politik, dass die im Jahr 2015 verfügbaren Erhaltungsmittel auf ein Rekordniveau gesteigert werden“. So wurden innerhalb der letzten fünf Jahre pro Jahr die Mittel für die Erhaltung der Bundesfernstraßen von 178 Millionen auf jetzt 335 Millionen Euro erhöht und für Landesstraßen auf jetzt 120 Millionen Euro nahezu verdoppelt. Gleichzeitig stieg die Gesamtlänge der Straßenerhaltungsmaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen von 380 Kilometer im Jahr 2011 auf 546 Kilometer im Jahr 2014.
Für 2015 sieht das Sanierungsprogramm in einer ersten Tranche landesweit vor:
- 19 Fahrbahnerhaltungsmaßnahmen und 39 Bauwerkserhaltungsmaßnahmen
an Bundesautobahnen; - 99 Fahrbahnerhaltungsmaßnahmen und 68 Bauwerkserhaltungsmaßnahmen
an Bundesstraßen; - 141 Fahrbahnerhaltungsmaßnahmen und 33 Bauwerkserhaltungsmaßnahmen an Landesstraßen.
Hinzu kommen 15 aktive Lärmsanierungsmaßnahmen im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms 2014-2016.
Ein hohes Investitionsniveau ist nur eines von insgesamt vier Elementen im Erhaltungsmanagement des Landes, führte Staatssekretärin Splett weiter aus: „Ein weiterer Ansatz ist der zielgerichtete Einsatz der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hat als zweites Element ein Verfahren zur Priorisierung von Straßenerhaltungsmaßnahmen entwickelt. Im Turnus von vier Jahren werden Zustandserfassungen und -bewertungen durchgeführt, die den Regierungspräsidien als Grundlage für die Aufstellung von Erhaltungsprogrammen dienen.
Als drittes Element des Erhaltungsmanagements setzt das MVI auf neuartige, kostengünstige und umweltfreundliche Bauverfahren (z.B. verstärkter Einsatz von Recyclingmaterialien). Viertes Element sind angepasste Standards in der Straßenbautechnik, z.B. eine Verbesserung der Schadensanalyse durch standardisierte Voruntersuchungen.
Gemäß den aktuellen Zustandserfassungen befinden sich rund 20 Prozent der Bundesautobahnen (210 km), 38 Prozent der Bundesstraßen (1.600 km) und 49 Prozent der Landesstraßen (4.600 km) in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand. Bei den Brücken konnte mittels eines Schwerpunktprogramms die Brückenfläche in der schlechtesten Zustandsklasse an Bundesfernstraßen in den letzten fünf Jahren deutlich reduziert und an Landesstraßen konstant gehalten werden. Minister Hermann hierzu weiter: „Die allgemeine Zustandsentwicklung bei den Bauwerken zeigt, dass gerade dort die Aktivitäten künftig deutlich verstärkt werden müssen, um einen Sanierungsstau zu verhindern und sicherzustellen, dass die Brücken jederzeit sicher befahren werden können“. Zudem seien viele Bauwerke aufgrund der signifikanten Zunahme des LKW-Verkehrs und des zulässigen Gesamtgewichts unabhängig von ihrem Erhaltungszustand den heutigen Nutzungsanforderungen nicht mehr gewachsen. Die Statik dieser Bauwerke müsse daher in aufwändigen Gutachten rechnerisch überprüft werden. Sofern sich hierbei Defizite zeigen, müssen die betroffenen Bauwerke baulich ertüchtigt oder – sofern dies technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich wäre – durch einen Neubau ersetzt werden.
PM