Den Vorstoß der Innenministerkonferenz, Polizeibeamte besser schützen zu wollen und eine Mindeststrafe von 6 Monaten beim Widerstand fordern, findet beim Polizeiarbeitskreis volle Unterstützung.
„Bereits vor Jahren haben wir angeregt, dass es zum Schutz für Ordnungshüter einen eigenen Tatbestand im Strafgesetzbuch geben müsse, der Delikte diesbezüglich besonders verfolgt.“ Wir gingen damals sogar noch einen Schritt weiter und forderten diesen Schutz auch für Mitarbeiter von DRK und bei der Feuerwehr.
An dieser Forderung wollen wir allerdings auch festhalten. Uns geht es nicht weit genug, wenn jetzt lediglich das Strafmaß beim Widerstand erhöht werden soll. Viel wichtiger wäre, dass endlich deutlich wird, dass Personen, welche sich für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einsetzten, auch den entsprechenden Schutz bekommen. Nur eine eigene Formulierung im Gesetz bringt unserer Ansicht nach den nötigen Rückhalt in der Bevölkerung. Erst, wenn klar ist, dass ein „Ordnungshüter, Feuerwehrmann oder Sanitäter erst gar nicht körperlich oder seelisch angegangen werden darf, weil bereits das unter Strafe gestellt ist, werden sich die Delikte verringern und der Respekt wieder zunehmen.
Vor allem die aktuellen Ausschreitungen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen zeigen den dringenden Handlungsbedarf. Zumal ein solches Gesetz nicht die Bevölkerung unter Generalverdacht stellt, sondern nur diejenigen, die immer noch meinen keinen grundsätzlichen Respekt vor der Polizei haben zu müssen.
PM