Auftragsverwaltung der Länder im Straßenbau sollte optimiert werden – Verkehrsministerkonferenz lehnt Änderung des Grundgesetzes ab

Die vom Bund geplante Bundesfernstraßengesellschaft ist nach den Worten des baden-württembergischen Verkehrsministers Winfried Hermann der falsche Weg, wenn es darum geht, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu verbessern. „Stattdessen sollte das bewährte System der Straßenbauverwaltung der Länder im Auftrag des Bundes weiterentwickelt und optimiert werden“, erklärte Minister Hermann am Dienstag nach der Verkehrsministerkonferenz, die sich ebenfalls einstimmig gegen die Bundesfernstraßengesellschaft ausgesprochen hat.

„Eine zentralistische Großgesellschaft des Bundes – wie die DB für die Schiene – brauchen wir für die Straßen nicht. Denn sie würde eine komplette Umstrukturierung der Straßenbauverwaltung bedeuten, sie würde den begrüßenswerten Investitionshochlauf nicht fördern sondern vielmehr behindern und sie wäre keine Lösung für die Finanzierung des nachgelagerten Straßennetzes“, fügte der Landesverkehrsminister hinzu.

Statt eine völlig neue Organisationsstruktur zu schaffen, müsse alles getan werden, um Doppelstrukturen, neue Schnittstellen, Unsicherheiten, Zeitverluste, Transaktionskosten und fehlende Ortsnähe zu vermeiden. Von zentraler Bedeutung sei es, dass der Bund für eine überjährige Finanzierung des Verkehrsnetzes sorgt und damit die Planbarkeit der Projekte verbessert. „Denn bisher wissen die Länder zu Beginn des Jahres meist nicht, wie viel Geld Ihnen für die Straßenbauvorhaben tatsächlich zur Verfügung stehen. Dadurch wurde aber in den vergangenen Jahren der effiziente Einsatz der Straßenbauverwaltung bei der Planung oft verhindert“, erläuterte Minister Hermann.

„Die Verkehrsministerkonferenz empfiehlt, eine zentrale, primär auf Nutzerfinanzierung und Haushaltsmittel gerichtete Finanzierungsstruktur zu entwickeln, die alle Bereiche der Verkehrsinfrastruktur in einem regelgerechten Zustand finanzieren kann. Für eine solche Struktur bedarf es keiner Grundgesetzänderung. Sie würde aber sicherstellen, dass die Verantwortung für die Verkehrsinfrastruktur in öffentlicher Hand bleibt“, fügte der Minister hinzu. Er verwies zudem darauf, dass sich der baden-württembergische Landtag vor wenigen Tagen einstimmig gegen die Einrichtung einer Bundesfernstraßengesellschaft und für den Erhalt der Auftragsverwaltung durch die Länder ausgesprochen hat.

PM

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