Die zur Personenbeförderung bestimmten Fahrzeuge der Landesverwaltung stoßen durchschnittlich nur noch 123,6 g/km CO2 aus – so wenig wie nie zuvor – so das Resultat des Verkehrsministeriums heute (16.02.2016). Derzeit setzt die Verwaltungsvorschrift für den Kraftfahrzeugbetrieb des Landes 130 g/CO2 im Flottenmix als Emissions-Obergrenze fest. Bis zum Jahr 2020 soll dieser Wert gemäß Ministerratsbeschluss weiter auf 95 g CO2/km abgesenkt werden. Alle Werte entstammen den Herstellerangaben.
Mit der sogenannten Delta-Finanzierung unterstützt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) die anderen Ressorts der Landesverwaltung erfolgreich dabei, schrittweise auf emissionsärmere Fahrzeuge umzustellen. Dabei übernimmt das Ministerium die Mehrkosten von Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen, die gegenüber einem vergleichbaren Fahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen. Die Beschaffung von Ladeinfrastruktur für den dienstlichen Gebrauch und Pedelecs werden mit Festbeträgen gefördert. Seit Beginn des Programms im Jahre 2011 wurden so 119 Hybrid- und Elektro-Fahrzeuge sowie 411 Pedelecs bewilligt. Allein im vergangenen Jahr wurde die Zahl der Hybrid- und Elektrofahrzeuge in der Landesverwaltung verdreifacht und die der Pedelecs mehr als verdoppelt. Die Elektro- und Hybridfahrzeuge von Landeseinrichtungen im Großraum Stuttgart werden mit Strom aus erneuerbaren Quellen aufgeladen.
Um den Anteil klimafreundlich angetriebener Autos an der Landesfahrzeugflotte halten und ausbauen zu können, muss diese erfolgreiche Förderlinie fortgeführt werden. Aus den vom Landtag im zweiten Nachtragshaushalt 2015/16 bereitgestellten Mitteln stehen für 2016 nochmal 500.000 Euro zur Verfügung. Im Jahre 2015 wurden 2,5 Millionen Euro in die Elektrifizierung der Landesfahrzeugflotte investiert.
Mit Ministerratsbeschluss vom 28. Juli 2015 wurde der Minister für Verkehrs und Infrastruktur beauftragt, regelmäßig über die Entwicklung der CO2-Emissionen der Landesfahrzeugflotte zu berichten. Die Werte werden von den Ressorts jeweils zum 1. August des Jahres ermittelt.
Die Erfassung enthält entsprechend der Verwaltungsvorschrift VwVKfz lediglich diejenigen Fahrzeuge, welche ausschließlich der Personenbeförderung dienen. Von der Erfassung ausgenommen sind der Fuhrpark der Polizei und der nachgeordnete Bereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (Hochschulen und Universitätsklinika).
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PM