Gesetzentwurf zur Einführung der BodyCam vom Kabinett zur Anhörung freigegeben

Als Reaktion auf die Vorfälle in der Silvesternacht mit sexuellen Übergriffen in Köln, aber auch in Stuttgart, hat Innenminister Reinhold Gall bereits einen 5-Punkte-Plan zur Stärkung der Inneren Sicherheit vorgelegt, den die Polizei Baden-Württemberg umsetzt. Mit einem Gesetzentwurf zur Einführung der BodyCam wird nun der letzte Baustein des 5-Punkte-Plans auf das Gleis gebracht. „Dadurch unterstreichen wir die Handlungsfähigkeit des Staates. Die BodyCam schützt unsere Polizei, indem sie Übergriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte oder auch auf Dritte möglichst verhindert sowie strafbare Handlungen dokumentiert“, betonten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Reinhold Gall am Dienstag (2. Februar 2016) in Stuttgart.

Der Ministerrat hatte zuvor den Gesetzentwurf des Innenministeriums zur Änderung des Polizeigesetzes zur Anhörung noch in dieser Legislaturperiode freigegeben, so Gall. Somit könne der Entwurf für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren vorbereitet werden, über das auf Grund des Diskontinuitätsprinzips erst die Landesregierung und der Landtag der 16. Legislaturperiode entscheiden könne. Im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren solle die Bodycam stufenweise eingeführt werden, beginnend voraussichtlich mit den Polizeipräsidien Freiburg, Mannheim und Stuttgart. Nach sechs Monaten erfolge ein Erfahrungsbericht über den Einsatz der körpernah getragenen Kameras, nach einem Jahr eine Evaluierung der Maßnahme, welche auch die finanziellen Auswirkungen erfasse.

Bislang gibt es noch keine Rechtsgrundlage für den Einsatz der BodyCam in Baden-Württemberg. Deshalb soll das Polizeigesetz geändert werden. Der Einsatz der BodyCam erfolgt offen und bezweckt damit in erster Linie, potentielle Gewalttäter von vornherein von tätlichen Angriffen auf Polizeibeamtinnen und -beamten oder auch auf Dritte abzuhalten. Die Maßnahme kommt nur zum Einsatz, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ein solcher Angriff auf Leib und Leben bevorsteht. Zudem sieht das Gesetz eine räumliche Beschränkung auf öffentlich zugängliche Orte vor.

Sofern es dennoch zu Übergriffen kommt, erleichtern die Aufnahmen die Beweisführung bei der anschließenden Strafverfolgung. Sollte sich hingegen die Gefährdungslage im Nachhinein als unbegründet herausstellen, sind die Aufnahmen zu löschen. Die Polizei in Hessen hat bereits erste positive Erfahrungen mit der BodyCam gesammelt. In einem Modellprojekt im Frankfurter Stadtteil Alt-Sachsenhausen gingen die Übergriffe auf Polizeivollzugsbedienstete um fast 40 Prozent zurück.

PM

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