ver.di: Pflegegesetz bleibt ein Sparpaket zulasten der Versicherten, Pflegebedürftigen und Beschäftigten

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt einige Verbesserungen im Gesetzentwurf zur Pflegereform, auf die sich das Bundeskabinett heute geeinigt hat. Zugleich stellte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler klar: „Das Gesetz ist und bleibt ein Sparpaket zulasten der Versicherten, der pflegebedürftigen Menschen und der Beschäftigten in der Altenpflege.“ Der Bundestag müsse den Entwurf deutlich nachbessern, und die Bundesregierung müsse endlich eine grundlegende Reform auf den Weg bringen, die die Pflegeversicherung dauerhaft auf eine solide finanzielle Basis stelle.

„Das neue Gesetz ist keine Reform, sondern besteht vor allem aus Leistungskürzungen, die zum Teil sogar noch verschärft wurden“, kritisierte Bühler. „Die überfällige Weiterentwicklung der Pflegeversicherung wird erneut vertagt und in eine Kommission ausgelagert. Dabei haben wir kein Erkenntnisproblem. Die Vorschläge für eine bedarfsgerechte Versorgung und auskömmliche Finanzierung liegen schon lange auf dem Tisch.“ So müsse das Nebeneinander von privater und gesetzlicher Versicherung überwunden werden, erster Schritt sei ein Finanzausgleich zwischen beiden Systemen. „Der Bundeskanzler hat es auf den Punkt gebracht: Das bestehende System ist ungerecht. Gerecht wäre eine Versicherung für alle, die aus allen Einkommensarten finanziert wird, auch zum Beispiel aus hohen Mieteinnahmen und Aktiengewinnen.“

Zugleich erkennt ver.di an, dass die Bundesregierung den ursprünglichen Referentenentwurf in einigen zentralen Punkten nachgebessert hat. So soll die Verpflichtung der Pflegeeinrichtungen, die Bezahlung der Beschäftigten an Tarifverträgen zu orientieren, zunächst weitgehend erhalten bleiben. „Das ist ein großer Erfolg unserer Proteste. Die so wichtige Arbeit in der Altenpflege muss attraktiv sein“, sagte Bühler. Positiv sei auch, dass die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger und die Zuschüsse für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen nicht gekürzt werden sollen. Darüber hinaus müsse die Bundesregierung die Eigenbeiträge in der stationären Pflege dauerhaft deckeln. Perspektivisch müsse die Pflegeversicherung die pflegebedingten Kosten vollständig übernehmen. „Die versprochene grundlegende Pflegereform muss jetzt schnell kommen. Dabei müssen die Beschäftigten in der Altenpflege und ihre Gewerkschaft ver.di eine gewichtige Stimme haben.“

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