Landwirtinnen und Landwirte erhalten bis zum Jahreswechsel insgesamt rund 410 Millionen Euro Fördermittel von EU, Bund und Land

Die Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg werden in den nächsten Tagen die Ausgleichszahlungen der EU erhalten. Hierzu gehören die Basis-, die Greening-, die Umverteilungsprämie für die ersten Hektare sowie eine Prämie für Junglandwirtinnen und -landwirte.

„2015 ist das erste Jahr in dem die Agrarreform vollumfänglich in Kraft getreten ist. Somit standen sowohl unsere Landwirtinnen und Landwirte als auch die Verwaltung vor einer großen Aufgabe. Die frühestmögliche Auszahlung der Fördergelder ist zur Sicherung der Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe wichtig. Ich freue mich sehr, dass in diesem Jahr insgesamt rund 410 Millionen Euro an EU-, Bundes- und Landesmitteln zur Auszahlung kommen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Dienstag (29. Dezember) in Stuttgart.

Die Zahlungen nach der Landschaftspflegerichtlinie und die begleitende Landesmaßnahme zur Förderung von steilem Dauergrünland dürften in den meisten Fällen bereits vor Weihnachten und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete pünktlich zu den Weihnachtsfeiertagen auf den Konten der landwirtschaftlichen Betriebe verbucht worden sein. Dies umfasse insgesamt über 40 Millionen Euro, so der Minister weiter. Auch die EU-Direktzahlungen von rund 370 Millionen Euro wurden bereits angewiesen und werden in den nächsten Tagen auf den Konten der Landwirtinnen und Landwirte eingehen. „Das Land hat Wort gehalten – bereits zum Jahreswechsel wird eine sehr hohe Auszahlungsquote erreicht und das trotz Verzögerungen bei der europäischen und nationalen Rechtssetzung, deutlichem Mehraufwand in der Umsetzung und zunehmender Komplexität durch EU-Vorgaben. Ich möchte mich bei allen bedanken, die diese rasche Auszahlung durch ihr hervorragendes Engagement möglich gemacht haben – besonders bei den unteren Landwirtschaftsbehörden, die an der pünktlichen Auszahlung maßgeblichen Anteil haben“, so Bonde. Das Land habe erneut bewiesen, dass es bei der Auszahlung der Förder- und Ausgleichszahlungen ein verlässlicher Partner für die landwirtschaftlichen Betriebe und den ländlichen Raum ist. „Wir können nicht die zum Teil kurzfristigen Preisschwankungen an den Märkten kompensieren, wir können jedoch dafür Sorge tragen, dass die Landwirtinnen und Landwirte regelmäßig und planbar ihre Ausgleichszahlungen erhalten“, sagte der Minister.

Erfolgreich verhandelt in Brüssel

Seit 2014 erfolgt im Zuge der Umverteilungsprämie die besondere Berücksichtigung kleinerer und mittlerer Betriebsstrukturen, die vor allem im süddeutschen Raum vorkommen. Die Betriebe profitieren im Jahr 2015 von einem Zuschlag von jeweils 49,64 Euro pro Hektar für die ersten 30 Hektar und jeweils 29,78 Euro pro Hektar für die nächsten 16 Hektar. „Ein Hof mit der baden-württembergischen Durchschnittsgröße von rund 34 Hektar bekommt damit rund 1.600 Euro zusätzlich aus Brüssel. Wir haben bei den Verhandlungen für diese Umverteilung gekämpft, denn das sind Finanzmittel, die strukturbedingt den bäuerlichen Familienbetrieben in unserem Land zugutekommen“, sagte Bonde abschließend.

Hintergrundinformationen:

Informationen rund um die Landwirtschaft in Baden-Württemberg.

PM

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