Zur Wahl des 16. Landtags am 13. März 2016 werden in Baden‑Württemberg nach einer Vorausrechnung des Statistischen Landesamtes rund 7,7 Millionen Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger wahlberechtigt sein. Die Zahl der Wahlberechtigten würde damit über dem Niveau der letzten Landtagswahl im Jahr 2011 (7,62 Mill. Wahlberechtigte) liegen. Unter den Wahlberechtigten befinden sich voraussichtlich knapp 520 000 Erstwähler, die seit der letzten Landtagswahl am 27. März 2011 volljährig wurden bzw. werden und somit erstmals an einer Wahl zum baden‑württembergischen Landtag teilnehmen können.
Seit der verfassungsgebenden Landtagswahl im Jahr 1952, als 4,3 Millionen Personen wahlberechtigt waren, stieg die Zahl der Wahlberechtigten kontinuierlich an. Entsprechend der hier betrachteten Schätzung werden bei der Wahl zum 16. Landtag von Baden‑Württemberg rund 79 Prozent mehr Wahlberechtigte über die Zusammensetzung des Landesparlaments entscheiden können, als dies im Jahr 1952 der Fall war.
Da es sich bei den hier berechneten Zahlen um Schätzungen anhand der Bevölkerungsfortschreibung handelt, kann die tatsächliche Zahl der am 13. März 2016 Wahlberechtigten von diesen Angaben abweichen.
© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2015