Grün an Straßen wichtig für Naturschutz

Das Straßenbegleitgrün nimmt in Baden-Württemberg mehr als 27.000 Hektar ein. Seine Bedeutung für den Naturschutz wird aufgrund des zunehmenden Flächenverbrauchs und der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung immer größer. „Wir wollen den ökologischen Nutzen dieser Flächen stärken. Derzeit erarbeiten wir eine Anleitung für die Straßen- und Autobahnmeistereien, die dabei helfen soll, die Pflege der straßenbegleitenden Flächen naturschutzgerecht durchzuführen“, teilte Staatssekretärin Gisela Splett mit.

„Die richtige Pflege des so genannten Straßenbegleitgrüns ist wichtiger für den Naturschutz als viele denken“, erklärte Staatssekretärin Gisela Splett, anlässlich eines Ortstermins an der B 10 im Bereich Schwieberdingen-Ost. Dabei stellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Straßenbaubehörde des Landratsamts Ludwigsburg vor, wie die Gehölzpflege unter Berücksichtigung der Belange des Straßenbaus und des Naturschutzes durchgeführt werden kann.

Zuständig für die Pflege des besichtigten Straßenabschnitts ist der Landkreis Ludwigsburg. Landrat Dr. Rainer Haas nahm ebenfalls an dem Termin teil. „Zur Aufrechterhaltung der vielfältigen Funktionen von Gehölzstreifen – Verkehrssicherheit, Erhaltung der verkehrs- und bautechnischen Anlagen, Naturschutz – ist eine regelmäßige Verjüngung des Bestandes erforderlich. Ohne Pflege hätten wir langfristig einen waldartigen Bestand, der weder für die Artenvielfalt noch die Verkehrssicherheit sinnvoll wäre“, sagte er. Durch die fachmännische Gehölzpflege, bei der die Pflanzen abschnittsweise „auf den Stock gesetzt“ werden, finde die vielfältige Tierwelt ausreichend Rückzugsmöglichkeiten. „Deshalb ist uns die fachmännische Gehölzpflege sehr wichtig“, bilanzierte Landrat Haas.

Wichtigkeit von Straßenbegleitgrün

Straßenbegleitgrün übernimmt eine Vielzahl von verkehrstechnischen, bautechnischen, landschaftsgestaltenden, umwelttechnischen und landschaftsökologischen Aufgaben. Um diese aufrechtzuerhalten und dabei auch die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen die Grünflächen entlang von Verkehrsflächen regelmäßig gepflegt werden.

Bei der Planung und Durchführung der Pflegemaßnahmen muss stets die Verhältnismäßigkeit zwischen Nutzen für den Naturschutz einerseits und Betriebswirtschaftlichkeit, Verkehrssicherheit sowie Arbeitssicherheit andererseits gewahrt und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eingehalten werden.

Eine Möglichkeit zur Pflege von Gehölzstreifen und Hecken entlang von Straßen stellt das „Auf den Stock setzen“ dar. Dabei werden die Äste und Zweige von Gehölzen und Sträuchern mit dem Ziel der Verjüngung und Strukturierung des Bestandes aus der Fläche entfernt. Der vitale Wurzelstock bleibt dabei unversehrt im Erdreich erhalten. Eine solche Maßnahme sollte aus naturschutzfachlicher Sicht räumlich und zeitlich versetzt („abschnittsweise“) erfolgen. Auf diese Weise werden der Tierwelt ausreichend Rückzugsgebiete zur Verfügung gestellt und die Leitlinienfunktion aufrechtgehalten.

Beim „Auf den Stock setzen“ sollten stets einzelne markante Gehölze („Überhälter“) stehengelassen werden. Diese können einzelnen Tierarten als Rückzugsort oder Orientierungspunkt dienen. Zudem wird durch das Belassen einzelner Überhälter in den Pflegeabschnitten das Landschaftsbild aufgewertet.

PM

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