KFZ-Steuerbefreiung bei der Streuobstwiesenpflege

Das Land Baden-Württemberg setzt sich für eine KFZ-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge ein,  die zur Pflege von Streuobstwiesen und anderen landschaftspflegerischen Maßnahmen eingesetzt werden.

Die Landesregierung hat im Bundesrat einen entsprechenden Antrag eingebracht. Im fortlaufenden Strukturwandel in der Landwirtschaft werden landschaftspflegerische Maßnahmen, wie zum Beispiel die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen, zunehmend nicht mehr im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erfolgen, sondern von engagierten Privatpersonen. Dieses Engagement für unsere Kulturlandschaft möchten die Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens und der Landtagsabgeordnete Peter Hofelich unterstützen. „Die Pflege der Streuobstwiesen ist in unsrem Landkreis von großer Bedeutung und ich werde mich für diese Gesetzesänderung einsetzen“,  so Heike Baehrens. „Im Rahmen der Erhaltung unserer Kulturlandschaft ist künftig auch an Landesmittel für die Biotopkartierung bei Streuobstwiesen gedacht“, erklärt Staatssekretär Peter Hofelich.

PM

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