„Das verabschiedete Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) passt die gesetzlichen Rahmenbedingen an die heutigen Herausforderungen der Pflege an und stärkt die wertvolle Arbeit von pflegenden Angehörigen“, so der CDU-Bundestagabgeordnete Hermann Färber. Es baut auf das PSG I auf, das seit Januar 2015 in Kraft ist.
Das nun verabschiedete PSG II sieht unter anderem einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument vor. „Künftig erfolgt die Einstufung der Pflegestufe nach körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen eines Pflegebedürftigen. Anstatt fünf Pflegegraden wird es künftig drei Pflegestufen geben“, erklärt Hermann Färber. Entscheidend für die Einteilung sei nun die Selbstständigkeit einer Person. „Diese Änderung kommt insbesondere Demenzkranken zu Gute, die bisher nicht unter den Pflegebedürftigkeitsbegriff fielen“, so Färber weiter. „Allein hierdurch werden mittelfristig bis zu 500.000 Menschen neu Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung erhalten“, bekräftigt der Parlamentarier.
Darüber hinaus soll ein neues, für alle Kranken- und Pflegeversicherungen geltendes einheitliches Verfahren einen potenziellen Rehabilitationsbedarf feststellen, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden bzw. Verschlechterungen zu verhindern. Auch Hürden bei der Beantragung von Hilfsmittelleistungen werden beseitigt, indem ein möglicher Bedarf an Hilfsmittel direkt im Rahmen der Begutachtung des Patienten an die Kranken-/Pflegekasse weitergeleitet wird.
„Ein weiterer wichtiger Aspekt der Gesetzesänderung besteht in der sozialen Absicherung von pflegenden Angehörigen. Als Voraussetzung für eine rentenrechtliche Anrechnung der pflegerischen Leistung sind künftig zehn Stunden an zwei Tagen in der Woche nötig und das auch, wenn mehrere Personen eine Pflegeperson pflegen“, erklärt der Bundestagsabgeordnete für den Kreis Göppingen.
Zudem wird die Information und Beratung über die Pflegeversicherung verbessert. „Eine weitere Hilfe, um die passende Pflegeeinrichtung zu finden, stellt der geplante Pflege-TÜV dar“, erörtert Färber. Dieser Pflege-TÜV soll helfen sich ein genaues Bild von der Qualität einer Einrichtung zu machen.
„Die Pflegereform mit den damit verbundenen Verbesserungen der Leistungen umfassen rund 2,5 Milliarden Euro“, verdeutlicht Hermann Färber. „Diese Kosten erfordern eine Beitragssatzerhöhung von 0,2 % auf 2,55 % bzw. für Kinderlose auf 2,8 % zum 1. Januar 2017. Weitere 4,4 Milliarden Euro werden aus den bestehenden Überschüssen der Pflegeversicherung finanziert und führen nicht zu weiteren finanziellen Mehrbelastungen der Beitragszahlen“, betont er. Außerdem bestehe für alle, die bisher Anspruch auf Pflegeleistungen haben, ein Bestandsschutz.
„Wenn der Bundesrat nächsten Monat ebenfalls zustimmt, wird das neue Gesetz ab 1. Januar 2017 gelten und die größten Änderungen im Pflegebereich seit der Einführung der Pflegeversicherung vor 20 Jahren bewirken. Damit erhält die Pflege in Deutschland neue Grundpfeiler, die wichtig sind, um eine angemessene und den Anforderungen entsprechende Pflege zu gewährleisten“, fasst Hermann Färber zusammen.
Weitere Informationen: http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/psg-ii-bt-verabschiedung.html
PM