Bürgerbusprojekte in Baden-Württemberg – von engagierten Bürgerinnen und Bürgern in Leben gerufene Mobilitätsangebote – werden auch künftig vom Land unterstützt. Hierfür stellt das Land in diesem Jahr und 2016 erneut jeweils 100.000 Euro zur Verfügung. Die Förderbedingungen wurden nicht nur fortgeschrieben, sondern sollen den Bedürfnissen vor Ort künftig noch besser Rechnung tragen. „Damit stellen wir eine gezielte Unterstützung für diese Projekte bereit, die mit großem Engagement und Einsatz lokaler Ressourcen dazu beitragen, Lücken im öffentlichen Verkehr zu schließen“ sagte Minister Winfried Hermann am 02. März in Stuttgart.
Das Programm enthält zum einen eine anteilige Förderung für die Beschaffung von Fahrzeugen. Der Fördersatz für ein Neufahrzeug liegt auch 2015 bei 22.500 Euro. Neu bei den Anforderungen: Es können nun auch Gebrauchtfahrzeuge gefördert werden und statt einer Niederflurbauweise sind auch andere Möglichkeiten für einen barrierefreien Einstieg zulässig. Dies hat sich als sinnvoll erwiesen, da Niederflurfahrzeuge im Kleinbusbereich sehr aufwendige Umbauten erfordern.
Neu hinzugekommen ist zum anderen die Kostenerstattung für den „Personenbeförderungsschein“. Die Fahrerinnen und Fahrer benötigen diesen, um ein Fahrzeug im Linienverkehr steuern zu dürfen. Für den Schein und die dazugehörige Gesundheitsprüfung fallen Kosten zwischen 200 und 400 Euro pro Person an. Diese Ausgaben trägt bei ehrenamtlich tätigen Personen auf Antrag künftig das Land.
Bürgerbusinitiativen und ähnliche Projekte können außerdem Rat und Hilfe des Landes in Anspruch nehmen. Das bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg eingerichtete Kompetenzzentrum „Innovative Angebotsformen im ÖPNV“ erstellt derzeit einen Leitfaden und eine Internetseite zum Thema „Bürgerbusse“ und wird im Laufe des Jahres auch eine Reihe von Informationsveranstaltungen durchführen.
„In die neue Förderrichtlinie sind die Erfahrungen aus der Praxis eingeflossen“ betonte der Minister. „Bürgerbusse leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Mobilität im ländlichen Raum. Sie sind auch wichtig für den sozialen Zusammenhalt. Den größten Nutzen bieten sie dann, wenn sie gut auf das sonstige Nahverkehrsangebot abgestimmt sind. Dies wollen wir mit unserer Förderung unterstützen.“
PM