Baden-Württemberg ist beim Breitbandausbau mit Hochgeschwindigkeit unterwegs: Mit Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein steht das Land an der Spitze der Flächenländer. Immer mehr Kommunen und Landkreise werden aktiv, nutzen die neuen Fördermöglichkeiten der am 1. August von der grün-roten Landesregierung gestarteten Breitband-Offensive 4.0 und machen sich mit auf den Weg in die digitale Zukunft.
Die so genannten weißen Flecken sind unter Grün-Rot bereits von 700 auf 200 zurückgegangen.
„Unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft brauchen schnelles Internet. Zukunftsfähige digitale Infrastrukturen schaffen Wachstum und Arbeitsplätze, sie stehen für Bildung und Lebensqualität. Deswegen unterstützt das Land Baden-Württemberg die Kommunen, indem es den zukunftsfähigen Glasfaser-Ausbau und den Einstieg in den Betrieb der kommunalen Netze gezielt fördert. Mit unserer Breitband-Offensive 4.0 bekommt der Ausbau von schnellem Internet einen neuen Schub – mit mehr Geld, mehr Fördermöglichkeiten und mehr Personal im neuen Kompetenzzentrum Breitbandausbau“, sagte der Minister für Ländlichen Raum, Alexander Bonde, anlässlich einer Diskussionsveranstaltung in der baden-württembergischen Landesvertretung in Berlin.
Betreibermodell: Kommunale Netze mit privaten Betreibern
Grundsätzlich ist der Bau der digitalen Infrastruktur Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen. Dies sieht die EU mit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes so vor. Wo der Telekommunikationsmarkt nicht von selbst funktioniert, weil privaten Telekommunikationsunternehmen die Erschließung nicht rentabel erscheint, unterstützt das Land die Kommunen. „Gerade im Ländlichen Raum oder bei Gewerbegebieten an den Ortsrändern kann es zu Marktversagen der privaten Wirtschaftsunternehmen kommen, und die öffentliche Hand muss tätig werden. Damit das schnelle Internet in der Fläche ankommt, investieren wir ausschließlich in das sogenannte Betreibermodell. Die Breitband-Infrastruktur bleibt dabei im Eigentum der Kommune“, so Bonde. Die digitale Infrastruktur werde nach dem individuellen Bedarf der jeweiligen Gemeinde geplant – mit schneller, hochmoderner Glasfaser. Kommunen könnten die Anfangsinvestitionen ihrer kommunalen Netze im Betreibermodell refinanzieren, wenn sie ihre Netze an Netzbetreiber und Diensteanbieter vermieten würden.
Glasfaser verlegen statt Geld in Kupferkabel zu versenken
„Mit dem Betreibermodell garantieren wir den Kommunen einen gesicherten Zugang zur zukunftsfähigen Glasfaser. Eine weitere Aufrüstung technologisch veralteter Kupferkabel ist versenktes Geld und für den flächendeckenden Ausbau im Ländlichen Raum ohnehin keine sinnvolle Option“, so der Minister. Mit dem kommunalen Netzausbau wirke das Land auch Monopolstellungen entgegen und garantiere einen funktionierenden Wettbewerb unter den Telekommunikationsunternehmen, Netzbetreibern und Dienste-Anbietern. „Von fairem Wettbewerb profitieren alle. Mit kommunalen Netzen sind Wirtschaft wie Verbraucherinnen und Verbraucher schon heute bereit für zukünftige Hochgeschwindigkeits-Anwendungen“, sagte Bonde abschließend.
Breitbandversorgung in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg liegt bei der Breitbandversorgung bundesweit mit an der Spitze. Waren es 2012 vor Start der Breitbandinitiative II noch 700 Gemeinden mit weißen Flecken, gab es 2014 nur noch etwa 200 weiße Flecken der Unterversorgung. Nach aktuellen Angaben des TÜV Rheinland haben über 99 Prozent der Haushalte Baden-Württembergs eine Grundversorgung von mindestens 2 Megabit pro Sekunde. Über 71 Prozent der Haushalte haben die Möglichkeit, Hochgeschwindigkeitsnetze mit 50 Megabit pro Sekunde oder mehr zu nutzen.
Die aktuellen Breitbandverfügbarkeiten
Die Landesregierung hat 2012 mit der Breitbandinitiative II den Ausbau von schnellem Internet neu aufgestellt und dabei eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen. Grundsätzlich fördert das Land nach dem Betreibermodell mit glasfaserbasierten Netzen in öffentlicher Hand.
Dort, wo der Markt versagt, unterstützt das Land die Kommunen beim Breitbandausbau. Seit Beginn der Breitband-Offensive 4.0 im August 2015 sind bereits mehr als 120 Anträge mit einem Zuschussvolumen von rund 33,2 Millionen Euro beim Kompetenzzentrum Breitbandausbau eingegangen.
Die Breitband-Offensive 4.0 auf einen Blick
Erhöhte Mittelausstattung: Das Land hat im Doppelhaushalt 2015 / 2016 die Mittel für den Breitbandausbau verdreifacht. Außerdem setzt es gezielt zusätzliche Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes und der Digitalen Dividende für den Breitbandausbau ein.
Neue Verwaltungsstruktur: Das Land hat zum 1. Oktober 2015 das Kompetenzzentrum Breitbandausbau beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung eingerichtet. Durch die Bündelung der Breitbandkompetenz im Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung und die deutlich verbesserte Personalausstattung wird das Land die Kommunen künftig noch besser begleiten und beraten können.
Neue, von der EU genehmigte Förderrichtlinie:
Höhere Förderpauschalen: Im investiven Bereich wurden die Fördersätze von bisher 50 auf durchschnittlich 70 Prozent erhöht.
Erhöhter Zuschuss für Planungen: Die Planungen von glasfaserbasierten kommunalen Netze erhalten ab sofort einen Zuschuss von 70 Prozent.
Interkommunale Zusammenarbeit: Das Land honoriert den überörtlichen Ansatz mit einer Förderung von bis zu 90 Prozent. Ab sofort dürfen nicht nur die einzelnen Kommunen, sondern auch die Kreise Förderanträge für den Breitbandausbau stellen und Netze bauen.
Schulen an die Glasfaser anschließen: Den Anschluss von Schulen an die Glasfaser fördert das Land mit bis zu 90 Prozent – unabhängig von der Raumkategorie nach dem Landesentwicklungsplan. Für das Tüftlerland Baden-Württemberg sind schlaue Köpfe die wichtigsten Ressourcen.
Gewerbegebiete an die Glasfaser anschließen: Die Anbindung der Gewerbegebiete an das Glasfasernetz ist mit bis zu 90 Prozent förderfähig – abhängig von der Raumkategorie. Die symmetrischen Datenraten stärken die Wirtschaftskraft Baden-Württembergs, mit seinen vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen im Ländlichen Raum.
Entbürokratisierung: Als Mindeststandard legt die neue Förderrichtlinie für Gewerbegebiete eine symmetrische Datenrate von mindestens 50 Megabit pro Sekunde und für Privathaushalte eine asymmetrische Datenrate von mindestens 50 Megabit pro Sekunde fest. Die aufwändige Bedarfsanalyse entfällt dadurch.
Neue Fördermöglichkeiten: Dazu zählen beispielsweise die Pacht von Leitungen oder die Mitnutzung von vorhandener Infrastruktur wie zum Beispiel Bahntrassen, in die dann eigene Glasfaser-Leitungen gelegt werden.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
Clearingstelle Neue Medien im Ländlichen Raum
PM