Mit dem Gesetz, dass noch durch den Bundestag muss, wird das Recht auf ein Girokonto für alle verankert. Bisher hatten Menschen ohne festen Wohnsitz kaum eine Chance, ein Konto eröffnen zu können. „Es ist gut, dass nun alle Bürger einen Anspruch auf ein eigenes Girokonto erhalten. Denn nur so haben sie die Möglichkeit, einen Job zu bekommen oder eine Wohnung zu mieten. Gerade Menschen ohne festen Wohnsitz sollen dadurch wieder selbst handlungsfähig werden“, erläutert Baehrens.
Auf Nachfrage bestätigt der Leiter des Haus Linde, einer Einrichtung für Wohnungslose in Göppingen, Wolfgang Baumung, dass es für Wohnungslose oft große Probleme gebe: „Die Ausgrenzung vom in unserer Gesellschaft üblichen bargeldlosen Zahlungsverkehr führt zur sozialen Ausgrenzung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche. Welcher Arbeitgeber zahlt noch Gehalt in der Lohntüte und welcher Vermieter möchte seine Miete in bar?“
Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz wird eine neue EU-Richtlinie, die sogenannte Zahlungskostenrichtlinie, aufgegriffen. Sie ermöglicht es, reine Guthabenkonten anzubieten und Kreditinstitute zu verpflichten, jedermann eine Kontoeröffnung zu ermöglichen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen, nachdem es auf freiwilliger Basis nicht gelungen ist, alle Banken von der Notwendigkeit zu überzeugen. „Das Recht auf ein eigenes Girokonto kann Brücken bauen zu mehr sozialer Teilhabe in unserer Gesellschaft und das ist gut so“, ist Baehrens überzeugt.
PM