Das EU-Parlament hat mit seiner heutigen Abstimmung für ein neues Bio-Recht klargestellt, dass der Entwurf der EU-Kommission für die Weiterentwicklung von Bio ungeeignet ist. „Die EU-Abgeordneten stimmten dafür, dass viele der bewährten Regeln des bestehenden Bio-Rechts fortgeführt werden sollen. Das ist im Grundsatz ein gutes Signal“, kommentiert Jan Plagge, Präsident von Bioland.
Bioland kritisiert jedoch scharf, dass der Agrarausschuss keine eindeutige Entscheidung gegen die Einführung von biospezifischen Grenzwerten getroffen hat. 2020 soll die EU-Kommission ermächtigt werden, einen neuen Gesetzesvorschlag zur Einführung von Grenzwerten vorzulegen. Damit bestünde für die Bioerzeuger weitere fünf Jahre Rechtsunsicherheit. „Es ist komplett inakzeptabel, dass das Parlament die Grenzwertdebatte offen hält. Biospezifische Grenzwerte durch die Hintertür darf es nicht geben“, so Plagge.
Plagge begrüßt den Erhalt des bewährten Öko-Kontrollsystems: „Es ist richtig, dass die Abgeordneten einen Schwerpunkt auf die einheitlichere Umsetzung des Bio-Rechts in allen Ländern gelegt haben“. Ebenfalls positiv bewertet Bioland die Parlamentsposition zum Geltungsbereich, zur Öko-Züchtung und zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmittelzutaten. Viele der innovativen Vorschläge wurden von Berichterstatter Martin Häusling eingebracht und fanden die Unterstützung des Parlaments.
Mit der Entscheidung des Europäischen Parlaments beginnt nun der Trilog, in dem das neue Bio-Recht final verhandelt wird. Ergebnis des Trilogs muss es sein, dass Biobetriebe Rechtssicherheit mit einer Verordnung ohne biospezifische Grenzwerte bekommen. Zudem ergibt eine neue EU-Ökoverordnung nur dann Sinn, wenn damit die Entwicklung von Bio in Deutschland und Europa nachhaltig gestärkt wird.
PM