Verkehrsminister Hermann setzt sich für ausreichende Finanzausstattung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) ein.
Nach der Einigung zwischen Bund und Ländern über die Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) hat der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann den Bund aufgefordert, nun auch rasch für eine Fortsetzung der Entflechtungsmittel zu sorgen. Er wies am Dienstag, 13.Oktober darauf hin, dass eine Einigung des Bundes mit den Ländern bezüglich der Entflechtungsmittel noch aussteht. Nach derzeitigem Stand sollen diese Mittelzuweisungen des Bundes 2019 auslaufen. Sie sind bisher Grundlage für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den Kommunen. Das Land setzt die Mittel zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur ein und ist damit bereits einer wichtigen Forderung des Bundes nachgekommen.
Gefördert werden über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) ÖPNV-Infrastruktur und Busse, Straßen und Radverkehrsanlagen. Minister Hermann unterstrich: „Mit der Novellierung des LGVFG hat das Land die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass künftig mehr Projekte von einer Förderung profitieren können. Barrierefreiheit im ÖPNV, E-Ticketing oder Lärmschutzmaßnahmen im Straßenbau können nun als eigenständige Maßnahmen gefördert werden. Was nach diesem nachhaltigen und ökologischen Umbau nun noch für die Zukunft fehlt, ist die finanzielle Absicherung durch den Bund.“ Dies sei im Koalitionsvertrag auf Bundesebene zugesagt worden.
Ergänzende Informationen:
Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz stellt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur das wichtigste Fördergesetz des Landes dar. Es ist auf die Förderung von Infrastrukturvorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten unter 50 Millionen Euro ausgerichtet. Das Land erhält zu diesem Zweck vom Bund nach dem sogenannten Entflechtungsgesetz bis zum Jahr 2019 Kompensationszahlungen im Umfang von jährlich rund 165,5 Millionen Euro, wovon unter der früheren Landesregierung 60 Prozent (rund 100 Millionen Euro) in den kommunalen Straßenbau gingen. Dieses Verhältnis wurde in Schritten verändert, so dass vom Jahr 2014 an für den Umweltverbund (d.h. öffentlicher Verkehr und Radverkehr) nunmehr 60 Prozent der Mittel und damit 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Die bundesgesetzliche Vorgabe, die Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur einzusetzen, entfiel Ende 2013. Das Landes-GVFG schreibt schon in seiner bisherigen Fassung diese verkehrliche Zweckbindung für die Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz fort, die nach gegenwärtigem Stand am 31. Dezember 2019 auslaufen werden.
Die Fördersätze im LGVFG wurden zum 1. Januar 2014 abgesenkt von 75 auf 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als Festbetragsförderung, um mehr Vorhaben und kleinere Projekte fördern zu können. Durch die Festbetragsförderung sollen die Planbarkeit für alle Beteiligten verbessert und Kostensteigerungen eingedämmt werden. Zudem wird eine Verpflichtung eingeführt, wonach nur gefördert wird, wenn das Projekt binnen eines Jahres begonnen wird. Damit soll verhindert werden, dass Fördermittel über Zusagen jahrelang blockiert, aber nicht abgerufen werden.
PM