Die CDU-Regional-Fraktion beantragt zum Thema Windkraft:

Teilfortschreibung des Regionalplans zur Ausweisung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen- qualifizierter Zwischenbeschluss.

Antrag:

Die CDU-Regionalfraktion beantragt:

  1. Getrennte Abstimmung der einzelnen Ziffern der Beschlussempfehlung (einschließlich der Ergänzung durch die Geschäftsstelle).
  2. Folgende Änderungen der Beschlussempfehlung:
  3. Ziff.1 der Beschlussempfehlung: Die Fläche GP-01 wird gestrichen und nicht als Vorranggebiet festgestellt.
  4. Ziff. 2 der Beschlussempfehlung: Die Fläche WN-29 wird gestrichen und nicht als Vorranggebiet festgestellt.
  5. Ziff. 4 der Beschlussempfehlung: Die in Anlage 7 dargestellten Vorranggebiete werden als Vorranggebiete festgestellt mit Ausnahme der nachfolgenden Flächen, die gestrichen und nicht als Vorranggebiet festgestellt werden:
  6. ES-03 Hierzu beantragen wir namentliche Abstimmung.
  7. ES-06
  8. GP-15
  9. GP-16
  10. WN-12
  11. WN-25 Hierzu beantragen wir namentliche Abstimmung.
  12. WN-26
  13. WN-35.

 

Begründung:

Die CDU-Regionalfraktion trägt die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 2 (Teilfortschreibung des Regionalplans Region Stuttgart: Ausweisung von Vor-ranggebieten für regional bedeutsame Windkraftanlagen – qualifizierter Zwischenbeschluss) hinsichtlich der meisten Vorranggebiete mit. Wir beantragen allerdings nach wie vor, weitere zehn Gebiete nicht als Vorranggebiete festzustellen.

Auch ohne die Ausweisung der von uns zur Streichung beantragten Gebiete beschließt die Region, die etwa 4,5 % der Potenzialflächen für Windenergie im Land hat, 31 Vorranggebiete (davon eines unter Vorbehalt) mit einer Gesamtfläche von knapp 1.900 ha.

Damit nimmt die Region im Vergleich zu anderen Regionalverbänden eine Vorreiterposition ein und leistet einen substanziellen Beitrag zur Nutzung der Windenergie. Das zeigt der Vergleich mit den drei windhöffigsten Regionen des Landes: So hat die Region Heilbronn-Franken ein mehr als zehnmal höheres Windkraftpotenzial als unsere Region (ca. 52 % der Gesamtfläche des Landes), sie hat aber weniger Gebiete (26) mit weniger Fläche (1.370 ha) in ihrer Teilfortschreibung beschlossen. Die Region Ostwürttemberg hat zwar mit 20 Gebieten und 3.223 ha gut anderthalb mal so viel Fläche beschlossen, aber sie hat ein etwa dreifach höheres Potenzial (ca. 13 % der Gesamtfläche des Landes). Der Regionalplan ist bereits rechtskräftig. Die Region Südlicher Oberrhein, die ein mehr als doppelt so großes Potenzial (ca. 10 % der Gesamtfläche des Landes) wie unsere Region hat, plant derzeit mit 30 Gebieten und 1.600 ha.

Die Gründe für unseren Änderungsantrag sind im Einzelnen:

Ziff. II.1.:

GP-01 (Adelberg-Kaiserstraße):

Nach wie vor besteht eine besondere Belastung des – nach neueren Erkenntnissen mutmaßlich wenig windhöffigen – Schurwalds. Diese wird mit der Streichung des ohnehin verkleinerten Gebiets GP-01, das in den Kategorien Landschaftsbild und Erholungswert jeweils den höchsten Wert erreicht, vermindert.

Ziff. II.2.:

WN-29 (Heidenbühl-Geiststein-Heuberg-Hohbergkopf):

Auch nach dem Verkleinerungsvorschlag der Verwaltung werden die gewünschten Abstände von 3 km zwischen den Vorranggebieten nordwestlich von Urbach und Plüderhausen bei Weitem nicht erreicht. Mit der Streichung des Gebiets sind die Abstände hingegen ausreichend.

Das Gebiet ist in den Kategorien Landschaftsbild und Erholungseignung in die beste Stufe eingeordnet; es werden Bedenken in naturschutzfachlicher Hinsicht und in Bezug auf die Erschließung geltend gemacht.

Ziff. II.3.:

ES-03 (Weißer Stein):

Das Gebiet wirft hinsichtlich der Flugsicherung zahlreiche Probleme auf; es liegt teilweise sogar im Bauschutzbereich, im Westen ist maximal eine Gesamt-Anlagenhöhe von 140 m möglich. Das Gebiet hat eine sehr gute Erholungsqualität. Insbesondere aber gibt es neue Erkenntnisse zur fehlenden Windhöffigkeit (auf 140 m Höhe unter 5,1 m/s) durch reale Messungen, die eine höhere Aussagekraft für das gesamte Gebiet haben als der lediglich berechnete Windatlas. Die Windhöffigkeit des Gebiets liegt damit insgesamt bereits unter den Mindestvorgaben des Windenergieerlasses und ist schon deshalb zu streichen. Auch das Landratsamt hat die Messergebnisse zum Anlass genommen, eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung abzulehnen.

ES-06 (Rotenhau):

Das Gebiet wirft eine Vielzahl an Konflikten auf. Sowohl Fachbehörden als auch Umweltverbände äußern aus naturschutzfachlicher Sicht massive Bedenken und lehnen das Gebiet – das teilweise im Vogelschutzgebiet liegt – ab. Zudem handelt es sich um die letzte siedlungsnahe Erholungsfläche um Wernau; ebenfalls bestehen Bedenken der Flugsicherung. Schließlich ist auch die Windhöffigkeit laut Windatlas nur durchschnittlich.

GP-15 (Kuchberg):

Nach der vom Planungsausschuss beschlossenen Gebietskulisse ist der Landkreis Göppingen in besonderem Maße belastet. Zwar sind die Argumente der Verwaltung zur Beibehaltung der Gebietskulisse im Bereich um Hohenstadt nachvollzieh-bar; aber auch im Raum Geislingen gibt es eine hohe Konzentration an Vorranggebieten, die mit der vorgeschlagenen Streichung reduziert werden kann. Gerade das vergleichsweise kleine Gebiet GP-15 belegt in den Kategorien Forst, Landschafts-bild und Erholungsqualität jeweils die höchste Stufe. Es liegt zu 100 % im FFH-/Vogelschutzgebiet. Zudem besteht das Gebiet großteils aus Steil- und Rutschhängen, weshalb die Erschließung besonders schwierig ist und mit erheblichen Eingriffen gerechnet werden muss. Schließlich wirkt sich das Gebiet auf gleich fünf Landschaftsmarken aus (1 x gering, 3 x mittel, 1 x hoch).

GP-16 (Horn-Unterdübel):

Es handelt sich um ein kleines, aber weithin sichtbares Gebiet direkt am Beginn des Albtraufs. Ihm kommt damit eine Sonderstellung zu; der Aichelberg stellt für uns eine Landmarke dar. Außerdem liegt das Gebiet zu 100 % im Landschaftsschutzge-biet und fast vollständig im Vogelschutzgebiet. Daher wird es von verschiedenen Fachbehörden aus naturschutzfachlicher Sicht abgelehnt (Landratsamt Esslingen, Regierungspräsidium Stuttgart und Regierungspräsidium Tübingen, das auch von

einer massiven Störung der Funktion der Wildtierkorridore ausgeht). Auch hier liegen große Teile in Steil- oder Rutschhängen.

WN-12 (Zollstock-Springstein):

Es bestehen erhebliche Konflikte mit der Flugsicherung, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat bereits einen Widerspruch angekündigt. Die Erschließung ist wegen steiler Abschnitte und schmaler Waldwege problematisch und erfordert umfangreiche Rodungen. Landschaftsbild und Erholungsqualität sind jeweils in der höchsten Kategorie.

WN-25 (Buocher Höhe 1):

Das Gebiet liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet und wirft verschiedene artenschutzrechtliche Probleme auf, die dem Landratsamt Rems-Murr zufolge un-lösbar sein können. Es handelt sich um ein sehr gutes, ökologisch hochwertiges Naherholungsgebiet. Das Gebiet wird in den Kategorien Forst, Landschaftsbild und Erholungsqualität jeweils in die höchste Kategorie eingeordnet und nimmt aus unserer Sicht selbst im Vergleich mit anderen ebenso eingeordneten Gebieten eine Sonderstellung ein. Gerade wegen der Nähe zu dicht besiedelten Bereichen kommt dem Gebiet eine besonders wichtige Erholungsfunktion zu. Die Flugsicherung lehnt den Standort massiv ab und kündigt Widerspruch an. Ebenso gibt es Konflikte mit dem nahen Hubschrauberlandeplatz des Klinikums Winnenden. Der Umweltbericht stellt einen hohen Einfluss auf die Landmarke Korber Kopf fest.

WN-26 (Buocher Höhe 2):

Die Problemlage ist in den Bereichen Artenschutz, Forst, Flugsicherung, Landschaftsbild und Erholungsqualität ähnlich dem Gebiet WN-25.

WN-35 (Kaiserstraße):

Nach wie vor besteht eine besondere Belastung des – nach neueren Erkenntnissen mutmaßlich wenig windhöffigen – Schurwalds. Diese wird mit der Streichung des Gebiets WN-35, das in den Kategorien Landschaftsbild und Erholungswert jeweils den höchsten Wert erreicht, vermindert. Das Gebiet liegt teilweise im FFH-Gebiet. Die Windhöffigkeit ist sehr grenzwertig; teilweise liegt sie unter den Mindestvor-gaben des Windenergieerlasses, weshalb nach den eigenen Vorgaben des Verbands diese Gebietsteile an sich ohnehin zu streichen wären.

Weitere Begründungen erfolgen ggf. mündlich.

gez. Dr. Pfeiffer MdB, Dr. Tausch und Fraktion

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