Der anhaltende Flüchtlingszustrom wird nach Ansicht von Minister Hermann den Druck auf den Wohnungsmarkt gerade in den baden-württembergischen Ballungsräumen weiter erhöhen und zu weiteren Engpässen zu führen.
„Ich teile daher die Auffassung der Regierungsfraktionen, dass rasch eine ambitionierte Wohnungsbauinitiative in Angriff genommen werden muss. Eine Konkurrenzsituation zwischen der Unterbringung von Flüchtlingen und anderen Wohnungssuchenden dürfen wir nicht entstehen lassen“, so der Minister. „Deshalb muss das Programm auf beide Bereiche zielen. Quantitatives Ziel muss sein, ca. 40.000 bis 50.000 zusätzliche Wohnungen pro Jahr zu schaffen“. In seinem Ministerium seien bereits Vorbereitungen für eine interministerielle Initiative angelaufen, so Hermann.
Aus Sicht des Ministers ist es dazu notwendig, vorhandene Leerstände rasch zu aktivieren, die Umnutzung von Brachen voranzutreiben, Baulücken in integrierten Lagen zu nutzen und Neubauflächen dort auszuweisen, wo die Zuwachsprognosen an Bevölkerung dies verlangen.
„Wohnungsneubau darf nicht an der fehlenden Verfügbarkeit von Flächen scheitern. Dabei muss schon aus Gründen der gewünschten Integration die Innenentwicklung auch weiterhin Priorität haben. Aber es ist auch klar, dass es angesichts der Herausforderungen bei der Umsetzung eine Neujustierung geben muss.“ Hermann weiter: „Bürokatische Hürden, die der Mobilisierung von vorhandenen Flächen oft entgegenstehen müssen wir abbauen oder zumindest befristet aussetzen.“
Hermann erklärte, dass der unerwartete Bevölkerungszustrom auch die kurzfristige und pragmatische Anpassung der Bevölkerungsprognosen erfordert, welche den zusätzlichen Bauflächenbedarf in der kommunalen Bauleitplanung steuern.
Wichtig ist dem Minister dabei, trotz des hohen Drucks keine Fehler der Vergangenheit zu wiederholen: „Wir dürfen aber keine kurzlebigen Billigbauten erstellen, die dann zu dauerhaften Provisorien und Energieschleudern werden. Preiswertes Bauen kann auch nachhaltig sein, durch System- oder Holzfertigbauweise. Und der soziale Wohnungsbau darf nicht randständig erfolgen, sondern muss möglichst dezentral, in integrierten Lagen und mit verkehrlicher Anbindung erfolgen.“
Zentraler und schneller Ansatz insbesondere bei der kurzfristigen Flüchtlingsunterbringung ist für den Minister aufgrund des hohen Zeitdrucks die Nutzung bereits heute bestehender gesetzlicher Ausnahmemöglichkeiten.
Das Ministerium bereitet dazu einen Erlass an die nachgeordneten Baurechtsbehörden vor, der angesichts der besonderen Situation die bestehenden Ausnahmemöglichkeiten darlegt und durch Klarstellung von Auslegungsmöglichkeiten Hindernisse bei der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften vermeidet. Dazu sollen die bestehenden Ausnahmemöglichkeiten in der LBO großzügig ausgelegt werden. „Auch hier gilt: es darf natürlich keine Unterkunft beispielsweise an einem fehlendem Stellplatznachweis scheitern“, so der Minister.
Auch das Bauplanungsrecht auf Bundesebene müsse den derzeitigen Herausforderungen gerecht werden, so Hermann. Die Landesregierung habe hierfür gemeinsam mit anderen Ländern bereits 2014 erste Lockerungen des Baugesetzbuchs im Bundesrat durchgesetzt. Diese sind heute bereits geltendes Recht und ermöglichen beispielsweise die Flüchtlingsunterbringung auch an geeigneten Stellen in Gewerbegebieten.
„Weitere Anpassungen müssen folgen. Deswegen hat Baden-Württemberg gemeinsam mit anderen Ländern eine weitere Bundesratsinitiative eingebracht, die auch in reinen Wohngebieten die nötigen rechtlichen Erleichterungen schafft und weitere Anpassungen, etwa im Vergaberecht, vorsieht.
„Wir müssen jetzt die Kräfte bündeln, um zu schnellen und pragmaitischen Lösungen für diese großen Herausforderungen zu finden“, so Minister Hermann abschließend.
PM