Landesregierung stellt Erfolgsbilanz im Tierschutz vor

„Der Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und für die grün-rote Landesregierung ein wichtiger politischer Schwerpunkt. Wir haben konkrete Ziele und Maßnahmen im Koalitionsvertrag verankert – wie beispielsweise die Förderung von tiergerechten Haltungen und die Ernennung einer unabhängigen Landestierschutzbeauftragten. Diese haben wir in den vergangenen Jahren konsequent umgesetzt. Mit der Verabschiedung des Mitwirkungs- und Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzvereine durch den Landtag von Baden-Württemberg haben wir im Mai dieses Jahres ein weiteres großes Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag erfolgreich auf den Weg gebracht. Das Gesetz macht Verwaltungshandeln im Tierschutz transparent und ermöglicht es anerkannten Tierschutzorganisationen, sich als Anwälte der Tiere einzubringen. Damit können anerkannte Tierschutzorganisationen die Interessen der Tiere noch nachhaltiger vertreten. Dies ist ein bedeutender Schritt für den Tierschutz in Baden-Württemberg“, sagte Minister Alexander Bonde am Freitag (28. August) bei der Vorstellung der Tierschutzbilanz der Landesregierung in Stuttgart.
Bonde betonte, dass die baden-württembergische Landesregierung dem Tierschutz bei Versuchstieren einen hohen Stellenwert einräume und sich dafür stark mache, die Zahl der in Forschung und Lehre verwendeten Tiere so weit wie möglich zu verringern und die Belastung für die Tiere zu vermindern. Der Minister verwies in diesem Zusammenhang auf eine sehr erfreuliche Entwicklung: „Die Statistik der vergangenen Jahre zeigt einen Rückgang der Anzahl der in Versuchen verwendeten Tiere. Für das Jahr 2012 war gegenüber dem Jahr 2011 ein Rückgang um 6 Prozent, das heißt um rund 40.000 Tiere zu verzeichnen. Für das Jahr 2013 fiel der Rückgang gegenüber dem Vorjahr mit weiteren 9 Prozent (knapp 50.000 Tiere) sogar noch etwas stärker aus. Im Vergleich zu 2011 hat die Zahl der Tierversuche um 15 Prozent abgenommen“, sagte Bonde. Die endgültigen Zahlen für das Jahr 2014 liegen noch nicht vor. Aufgrund erster Zahlen erwarte die Landesregierung jedoch, dass sich der positive Trend der Vorjahre weiter fortsetze, so der Minister weiter. Aufgrund der Zuständigkeit des Bundes für das Tierschutzrecht könnten die Länder Tierversuche nicht generell verbieten. Bonde verwies auf das höchstrichterliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig aus dem Jahr 2014: Das Gericht bestätigte ausdrücklich die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen 2012, der dortigen Landesregierung ein Verbot von Primaten-Versuchen zu untersagen. Der Rahmen für Genehmigungen von Tierversuchen sei klar durch Bundesrecht vorgegeben. Die Länder könnten lediglich innerhalb des bestehenden bundesrechtlichen Rahmens dafür Sorge tragen, die Anzahl der Versuchstiere und deren Belastungen zu reduzieren – und Baden-Württemberg setze sich nach Kräften dafür ein, so Bonde weiter.

Bonde betonte, wie wichtig die Förderung der Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch der grün-roten Landesregierung seien. „Zeitgemäßer Tierschutz braucht Alternativen zu Tierversuchen und deshalb eine gezielte Förderung der Forschung. Daher stellen wir gemeinsam mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst für die Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch jährlich 400.000 Euro zur Verfügung. Gleichzeitig loben wir einen mit 25.000 Euro dotierten Forschungspreis aus. Der Forschungspreis belohnt herausragende Leistungen bei der Reduzierung von Tierversuchen oder bei der Verminderung von Belastungen der Versuchstiere in Forschung und Lehre“, so der Minister. Die für Tierversuche zuständigen Regierungspräsidien seien zudem personell verstärkt und die ehrenamtlichen Ethikkommissionen paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Tierschutzorganisationen und aus der Wissenschaft besetzt worden, so Bonde weiter. „Die Behörden leisten hier gemeinsam mit den ehrenamtlichen Ethikkommissionen hervorragende Arbeit bei der schwierigen Beurteilung der Unerlässlichkeit und ethischen Vertretbarkeit von Tierversuchsprojekten“, sagte der Minister.

Aktuelle Themen im Blick

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher legen besonderen Wert auf übersichtliche und nachvollziehbare Informationen zu Tierhaltung und Tierschutz. „Baden-Württemberg hat im vergangenen Herbst auf der Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern in Potsdam einen einfachen und unbürokratischen Vorschlag zur Tierhaltungskennzeichnung bei Frischfleisch in die Diskussion eingebracht, der sich an der erfolgreich am Markt etablierten und gut verständlichen Haltungskennzeichnung von Legehennen auf Konsumeiern orientiert“, so Bonde. Der Minister betonte, dass nur mit einem einfachen, aber verbindlichen System Verbraucherinnen und Verbraucher flächendeckend auch beim Frischfleisch eine bewusste Kaufentscheidung treffen könnten. Im Auftrag der Agrarministerkonferenz diskutiere und prüfe derzeit eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz Baden-Württembergs konkrete Umsetzungsmöglichkeiten der vorgeschlagenen Kennzeichnung, so der Minister weiter.

Landesregierung unterstützt Tierheime und Tierschutzvereine

„Tierheime und Tierschutzvereine mit ihren vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern benötigen Unterstützung, um ihre vielfältigen und wichtigen Aufgaben erfüllen zu können. Deshalb stellen wir jährlich 500.000 Euro für die Tierheimförderung zur Verfügung, mit der wir Bau- und Sanierungsmaßnahmen in Tierheimen unterstützen“, sagte Bonde. Von 2011 bis 2014 habe das Land 35 Tierheime bei Neubau und Sanierung mit rund 1,5 Millionen Euro unterstützt, so Bonde weiter. Zudem werde im Oktober der Tierschutzpreis 2015 für herausragende und nachhaltige Leistungen im Tierschutz verliehen, kündigte der Minister an. „Mit dem Tierschutzpreis Baden-Württemberg anerkennt die Landesregierung engagierte Leistungen für den Tierschutz im Land. Und gemeinsam mit dem Kultusministerium würdigen wir auch die engagierte und vorbildliche Tierschutzarbeit von Kindern und Jugendlichen – indem wir im Wechsel mit dem Landestierschutzpreis einen Landesschülerwettbewerb zum Tierschutz ausschreiben“, so Bonde.

Land übernimmt Vorreiterrolle beim Tierwohl

Die gesellschaftlichen und ökonomischen Ansprüche an tierhaltende Betriebe wachsen – gerade auch beim Tierwohl. Die Landesregierung steht zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Sie ist ein bedeutendes Standbein der heimischen Landwirtschaft. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach regionalen Produkten groß. „Die Landesregierung setzt klar auf die kleinen und mittleren familiengeführten Betriebe in Baden-Württemberg. Wir unterstützen die Landwirtinnen und Landwirte dabei, Tiere artgerecht und zeitgemäß zu halten. Mit unseren neuen Förderprogrammen vergüten wir beispielsweise den Mehraufwand für eingestreute Liegeflächen und Beschäftigungsmöglichkeiten bei Mastschweinen. In unserem neu entwickelten Beratungsangebot gibt es außerdem spezielle Beratungsmodule zu Tierwohl und Tierschutz. Mit diesen Maßnahmen übernehmen wir eine bundesweite Vorreiterrolle bei der Verbesserung des Tierwohls“, sagte der Minister. Bonde betonte, dass in diesem Jahr die Landwirtinnen und Landwirte alleine für tiergerechten Haltungsformen ein Fördervolumen von rund 5 Millionen Euro beantragt hätten.

Bonde würdigt verdienstvolle Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz

Der Minister betonte, dass sich das unter Grün-Rot eingerichtete Amt einer unabhängigen Landestierschutzbeauftragten als Erfolgsmodell entwickelt habe und eine hervorragende Ergänzung des amtlichen Tierschutzes sei. „Mit dieser Stelle haben wir eine funktionsfähige sowie nachhaltige Einrichtung für die Belange des Tierschutzes geschaffen – und ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertag umgesetzt“, sagte Bonde. „Dr. Cornelie Jäger erfüllt dieses Amt mit Leidenschaft, Augenmaß und vermittelndem Geschick ganz hervorragend mit Leben.“

Abschließend umriss die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, wie sich ihre Tätigkeit seit Einführung der Stelle im April 2012 entwickelt hat. „Inzwischen haben wir ein breit gefächertes Angebot sowohl für Tierhalterinnen und Tierhalter, Tierschutzorganisationen als auch für unterschiedlichste Behörden und Bürgerinnen und Bürger,“ fasste Jäger die Entwicklung zusammen. „Mit möglichst viel tierschutzfachlichem und tierschutzrechtlichem Wissen versuchen wir uns konstruktiv in die aktuellen gesellschaftlichen Debatten zur Tierhaltung einzubringen und so unserer beratenden Aufgabe gerecht zu werden. Wir halten deshalb viele Vorträge, erarbeiten Stellungnahmen, lassen Gutachten erstellen und bieten gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen Fortbildungsveranstaltungen an. Und wenn es nötig wird, helfen wir auch dabei, Tiere aus Tierschutzfällen an neue Plätze zu vermitteln“, sagte Jäger und lud alle Interessierten ein, einen Blick auf die Internetseite der Stabsstelle zu werfen.

Informationen zum Tierschutz und zur Landestierschutzbeauftragten finden Sie hier sowie unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/landestierschutzbeauftragte.
Dort ist auch der Tätigkeitsbericht 2014 der Landestierschutzbeauftragten abrufbar.

PM

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