Mindestqualität an Bahnhöfe festlegen – und durchsetzen!

Immer wieder wird in Personenbahnhöfen des Nah- und Regionalverkehrs bemängelt, dass Aufzüge und Rolltreppen defekt sind und sich Reparaturen teilweise über Monate hinauszögern, Müllkörbe überquellen und die Bahnsteige vermüllt sind, Anzeigetafeln mit Reisendeninformationen nicht funktionieren usw. Dies führt unter Fahrgästen immer wieder zu Unmut. Der Bahnhof als Zugang zum öffentlichen Schienenverkehr und oftmals auch als Tor zur Stadt ist vielerorts alles andere als einladend.

Eines der Hauptprobleme liegt darin, dass nirgends konkrete Qualitätsstandards festgeschrieben sind, die dann von Seiten der Vertragspartner – in der Regel der Eisenbahnverkehrsunternehmen – eingefordert werden können. So sind zum Beispiel je nach Stationsgröße zwar das Vorhandensein von Bahnhofsschild, Fahrplanaushang, regelmäßige Reinigung, Sitzgelegenheit vorgeschrieben, der Qualitätszustand bzw. die Häufigkeit aber nicht.

Aufgrund dieser Vertragsunschärfe ist es für die Eisenbahnverkehrsunternehmen kaum möglich, auf eine Verbesserung der Stationsqualität hinzuwirken. Faktisch bedeutet dies, dass der Stationsbetreiber – in der Regel DB Station&Service – weit-gehend selber darüber befinden kann, welche Leistung er für die vereinnahmten Stationsentgelte erbringt. Erschwerend kommt hinzu, dass die bisherigen Entgeltnachlässe für den Fall unzureichender Qualität im Promillebereich der Umsatzerlöse des Stationsbetreibers liegen und quasi dadurch keine Wirkung haben.

Um diesen misslichen Zustand zu ändern und die Attraktivität des Schienenpersonenverkehrs zu erhöhen, fordert Matthias Gastel, Sprecher für Bahnpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die Bundesregierung – entweder als 100%-Eigentümer der DB oder durch das Einleiten einer Gesetzesänderung – auf, dafür zu sorgen, dass einklagbare Qualitätsstandards für Personenbahnhöfe endlich festgeschrieben werden. Die Eisenbahnunternehmen und Aufgabenträger müssen in die Lage versetzt werden, unzureichende Leistungen in Sachen Stationsqualität in einer Höhe zu sanktionieren, die zu einer Vermeidung bzw. Behebung von Qualitätsmängeln innerhalb kurzer Fristen führt.

Nähere Informationen hierzu hat Matthias Gastel in einem Autorenpapier festgehalten. Dieses könne Sie gerne über sein Büro im Bundestag unter 030 227 74150 oder per E-Mail unter matthias.gastel@bundestag.de anfordern.

PM

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