Streuobstwiesen sind Kulturlandschaft und Biotop zugleich. Mit dem 2015 zum ersten Mal ausgeschriebenen Streuobstpreis Baden-Württemberg will das Land Bürgerinnen und Bürger auszeichnen, die sich für den Erhalt unserer einzigartigen Streuobstwiesen einsetzen. Bewerbungsfrist ist der 30. September 2015.
„Viele Menschen in unserem Land leisten einen unverzichtbaren Beitrag, um Streuobstwiesen für die kommenden Generationen zu erhalten. Von der Pflege der Streuobstbäume über die Entwicklung von neuen Ideen zur wirtschaftlichen Erschließung bis zur Umsetzung innovativer Projekte zum Erhalt dieser schönen Kulturlandschaft – ich lade alle Stücklesbesitzerinnen und -besitzer, Gruppen, Vereine und Kommunen ein, beim ersten Streuobstpreis des Landes mitzumachen. Mit dem neuen Streuobstpreis Baden-Württemberg würdigt die Landesregierung nun vorbildliches Engagement für den Erhalt der Streuobstwiesen im Land“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Dienstag (4. August) in Stuttgart.
Der Preis werde künftig alle zwei Jahre an Menschen vergeben, die herausragende Projekte rund um Streuobst umsetzten und vorbildliches bürgerschaftliches Engagement zeigten, so Bonde weiter. „Mit wechselnden Mottos wollen wir dabei immer wieder neue Anreize schaffen, damit Menschen, die sich für den Erhalt unserer Streuobstwiesen einsetzen, beim Streuobstpreis mitmachen“, sagte der Minister. Passend zur neuen Fördermaßnahme Baumschnitt aus der baden-württembergischen Streuobstkonzeption, mit der das Land den fachgerechten Schnitt von Streuobstbäumen mit 15 Euro je Baum fördert, steht der Streuobstpreis Baden-Württemberg 2015 unter dem Motto „Baumpflege – Aktiv für unsere Streuobstwiesen“.
Streuobstkonzeption Baden-Württemberg: Maßnahmenbündel für den aktiven Schutz der Streuobstwiesen
„Baden-Württemberg hat mit mehr als 100.000 Hektar Streuobstwiesen europaweit die bedeutendsten Streuobstbestände. Mit rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten zählen sie zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa und sind wertvolles Gen-Reservoir für rund 3.000 Obstsorten. „Viele Streuobstwiesen sind heute akut bedroht – die Streuobstbestände sind in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen, ein wertvoller Lebensraum droht verloren zu gehen. Es ist deshalb unerlässlich, den einzigartigen Lebensraum Streuobstwiesen aktiv zu schützen“, sagte Bonde. „Mit der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg hat Grün-Rot daher Maßnahmen gebündelt, die Streuobstwiesen erhalten“, so der Minister. „Gleichzeitig haben wir neue Fördermöglichkeiten wie die Baumschnittprämie geschaffen. Wir wollen zudem mit vorbildlichen Beispielen aus der Praxis aufzeigen, wie sich engagierte Stücklesbesitzerinnen und -besitzer, Vereine, Kommunen und Betriebe erfolgreich für die Streuobstwiesen einsetzen“, sagte der Verbraucherminister weiter.
Bonde betonte, dass es für den Schutz der Streuobstwiesen im Land engagierte Personen und Gruppen brauche, die neue Wege gehen würden und Vorbild und Inspiration für andere seien. Der neu geschaffene, in der Streuobstkonzeption des Landes angekündigte Streuobstpreis Baden-Württemberg solle Wertschätzung für Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck bringen, die aktiv zum Schutz der Streuobstwiesen beitragen. „Ich freue mich auf viele spannende Bewerbungen für den Streuobstpreis Baden-Württemberg 2015 und danke allen Menschen, die sich für den Erhalt dieser einzigartigen Kulturlandschaft einsetzen“, sagte der Verbraucherminister abschließend.
Hintergrundinformationen:
Für den Streuobstpreis Baden-Württemberg können sich Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern (ab 3 Personen), Vereine, Verbände, Mostereien, Gemeinden, Streuobstinitiativen, Schulen und Kindergärten bis zum 30. September 2015 bewerben. Eine Fachjury bewertet bei der Auswahl der Projekte unter anderem die konzeptionelle Umsetzung des Baumschnitts, die Verwertung des Baum-Schnittgutes, die fachliche und praktische Kompetenz der Baumpflegerinnen und Baumpfleger sowie die Berücksichtigung von Naturschutzaspekten. Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine Expertenjury aus Naturschutz und Landwirtschaft.
Der Preis ist mit insgesamt 3.000 Euro dotiert und soll in der Regel an drei Preisträger/-innen verliehen werden. Die erste Preisverleihung wird Anfang des kommenden Jahres stattfinden.
Weitere Informationen und das Teilnahmeformular zum Streuobstpreis Baden-Württemberg
Für Fragen steht Ihnen außerdem Frau Piegsa im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter 0711 126-1029 telefonisch zur Verfügung. Fragen können Sie gerne auch per E-Mail an streuobstpreis@mlr.bwl.de senden.
Die „Streuobstkonzeption Baden-Württemberg – Aktiv für Reichtum und Vielfalt unserer Streuobstlandschaften“ kann unter www.mlr-bw.de heruntergeladen und über den Broschürenservice des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterwww.mlr-bw.de > Unser Service > Broschüren bestellt werden.
PM