JU: Land muss Eltern in Baden-Württemberg Wahlfreiheit bei Kinderbetreuung sichern

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Länder-Zuständigkeit beim Betreuungsgeld fordert die Junge Union im Kreis Göppingen den Familien im Land eine Bestandsgarantie für eine Wahlfreiheit bei der Kleinkinderbetreuung zu geben.

Der Kreisvorsitzende Simon Weißenfels: „Das Bundesverfassungsgericht hat nicht das Betreuungsgeld an sich, sondern die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern gekippt. In Baden-Württemberg ist das Betreuungsgeld ein Erfolg und wichtiger finanzieller Baustein für junge Familien. Es haben sich mehr als 100.000 Familien im Land für eine familiäre Betreuung der eigenen Kinder und die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes entschieden, diese dürfen nicht zu den Verlierern eines Zuständigkeitenstreits zwischen Bund und Land werden.“
Aus Sicht der Kreis-JU muss die Landesregierung nun schnellstmöglich eine dem Betreuungsgeld entsprechende familienpolitische Förderung als Ersatz auf Länderebene einführen. „Überall werden seitens der Landesregierung Schaufensterreden zum Thema Demographie und niedriger Geburtenrate gehalten, gleichzeitig wird das Betreuungsgeld als „Herdprämie“ und damit viele Eltern verunglimpft. Baden-Württemberg braucht für die Familien und deren vielfältige Entwürfe für die Kindererziehung zu Hause wie auch in öffentlichen und kommunalen Kindertagesstätten auch eine echte Wahlfreiheit, dazu sollte die Landesregierung nun mit der Fortsetzung des Betreuungsgeldes Anreize und Unterstützung für Familien mit Kindern schaffen. Baden-Württemberg steht bei der Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes im Ländervergleich mit an der Spitze, die Landesregierung muss dieser Nachfrage, auch von jungen Familien aus dem Kreis Göppingen welche sich bewusst dafür entscheiden ihr Kind zunächst daheim zu betreuen, politisch gerecht werden und diese Familienförderung fortsetzen.“ so Weißenfels abschließend.

PM

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