Das Kabinett hat am Dienstag (21. Juli 2015) beschlossen, dass die Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg in staatliche Trägerschaft zurückgeführt wird. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November des letzten Jahres entschieden, dass die von der Vorgängerregierung vorgenommene, bundesweit einmalige Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf einen privaten Träger in dieser Form nur noch übergangsweise bis Ende 2016 weiterbetrieben werden kann. Dann endet der laufende Vertrag mit dem privaten Träger.
„Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts werden wir eine rechtssichere und verlässliche Organisation der Bewährungs- und Gerichts- hilfe in staatlicher Trägerschaft schaffen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Justizminister Rainer Stickelberger betonte, dass man die zentrale Struktur der Gerichts- und Bewährungshilfe auch künftig beibehalten werde. „Die mit Hilfe von externen Sachverständigen erarbeitete Evaluation hat aufgezeigt, dass die Einführung einer zentralen Struktur zu qualitativen Verbesserungen geführt hat. Eine zentrale Steuerung, Qualitätsstandards, eine klare Organisation der Arbeitsabläufe und die Einführung der notwendigen technischen Ausstattung haben sich bewährt. Diese bewährte zentrale Struktur werden wir fortführen und in dem einen oder anderen Punkt noch optimieren“, so der Minister.
Stickelberger bekräftigte, dass man bei den gesellschaftlich ungemein wichtigen Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe auch künftig auf jeden einzelnen Mitarbeiter setze. „Für eine gut funktionierende Bewährungs- und Gerichtshilfe ist es unerlässlich, dass höchstens 70 betreute Personen auf eine Sozialarbeiterin bzw. einen Sozialarbeiter kommen. Diese hohe fachliche Qualität wollen wir in jedem Fall halten. Dazu brauchen wir alle Beschäftigten, die Beamten ebenso wie die angestellten und ehrenamtlichen Bewährungshelfer“, so der Minister. Er wies darauf hin, dass insbesondere die Belange der Mitarbeiter für die nun beschlossene staatliche Lösung sprächen. „Bei einem privaten Träger müsste zur Vermeidung vergaberechtlicher Risiken regelmäßig eine neue Ausschreibung erfolgen. Dann würde sich jedes Mal aufs Neue die Frage stellen, in welcher Form und mit welchem Träger die Bewährungs- und Gerichtshilfe fortgeführt werden soll. Dagegen gewährleistet die dauerhafte staatliche Trägerschaft für die Beschäftigten Planungssicherheit und Verlässlichkeit“, erklärte der Minister.
PM